Die Maßnahme verfolgt die Ziele "Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit" und "Direktvermittlung", gemäß der dargestellten f:az-Matrix. Dies ist so auszulegen, dass durch das Coaching die Ressourcenbereiche der Wettbewerbsfähigkeit entwickelt werden um im Anschluss an das Coaching und die geförderte Anstellung eine reguläre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu erreichen.
Die §§ 16e, 16i SGB II fördern die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen. Ziel ist es, auch dieser Personengruppe wieder eine Perspektive im Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Die Zielgruppe besteht aus Personen, die einer nach § 16 i oder § 16 e SGB II geförderten Beschäftigung nachgehen und parallel eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung zu Stabilisierung benötigen ("Coaching"). Diese Maßnahme stellt diese erforderliche sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden über die gesamte Dauer der geförderten Beschäftigung sicher und soll dadurch die Beschäftigungsfähigkeit dieser Personen durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung verbessern.
Bei einem geförderten Arbeitsverhältnis nach § 16 i SGB II soll eine erforderliche Beschäftigungsbegleitende Betreuung zunächst für 12 Monate, bei einem geförderten Arbeitsverhältnis nach § 16e SGB II für 6 Monate, erfolgen.
Die Zielgruppe besteht aus erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die einer geförderten Beschäftigung gemäß der §§ 16i oder 16 e SGB II nachgehen. Es handelt sich mithin um Personen, die
- einem Arbeitgeber zugewiesen wurden,
- das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- für insgesamt mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch erhalten haben
oder
- mindestens 2 Jahre arbeitslos sind
- und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig waren.