Der Kreis Recklinghausen plant den Neubau einer Ortsumgehung von Datteln- Ahsen der K 09n in nördlicher Verlängerung der vorhandenen L 889. Die Ortschaft Ahsen liegt auf der Südseite der Lippe im Kreis Recklinghausen und gehört zur Stadt Datteln. Nördlich der Lippe schließt die Gemeinde Olfen im Kreis Coesfeld an.
Hierfür sollen Verkehrszählungen durchgeführt werden.
Preis
Drei Referenzen, in den letzten sechs Jahren erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der konzeptionellen Verkehrsplanung (Verkehrsmodelle, Gutachtertätigkeiten, Leistungsfähigkeitsberechnungen, Routenverfolgung, etc.). Zu jeder Referenz sind Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Auftragswert sowie ein Ansprechpartner auf Auftraggeberseite (Telefon, ggf. E-Mail-Adresse) anzugeben. Die Angabe von Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers ist ausreichend. Eine Bescheinigung durch den Auftraggeber ist nicht erforderlich. Es sind Referenzen anzugeben, die vom vorgesehenen Pro-jektingenieur(in) betreut wurden und der(die) beim Unternehmen weiterhin beschäftig ist.
Angaben zur Erhebungsvariante mit GenauigkeitsgarantieZeitliche Abwicklung
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.