Ziel der Maßnahme: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Kunden und Fallmanagement, Anbindung an weiterführende bzw. flankierende Unterstützungsangebote (Wohnungslosenhilfe, Schuldnerberatung, Suchtberatung, sozialpsychiatrischer Dienst, Berufsberatung (Reha)), Stabilisierung der Rahmenbedingungen, Schaffung von Tagesstruktur, Vermittlung lebenspraktischer Kompetenzen, Annäherung an den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt.
Zum Ende der Maßnahme sollten die Teilnehmenden soweit stabilisiert sein, dass sie zumindest eine AGH aufnehmen können. Sollten bereits bessere Fortschritte erzielt worden sein, ist natürlich auch über andere Wege, z.B. Qualifizierung, eine Annäherung an den Arbeitsmarkt möglich.
Die Zielgruppe besteht aus erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden (eLB) aus dem Rechtskreis des SGB II, die zuvor an einer Maßnahme teilgenommen haben, dessen Ziel die Aufarbeitung der individuellen Problembereiche, Erarbeitung von Lösungsschritten und Abschluss einer Ko-operationsplan ist und die zustimmen, dass die beauftragte Organisation die individuellen Entwicklungsberichte der vorangegangenen Maßnahme erhält.
Die eLB hatten sich unter Umständen Angeboten der Arbeitsvermittlung / des Fallmanagements entzogen und konnten durch herkömmliche Maßnahmen nicht mehr erreicht werden.
Die Zielgruppe weist folgende Verhaltensmerkmale auf:
- erhebliche Probleme Termine im Jobcenter einzuhalten;
- wiederkehrend bei Terminen im Jobcenter erkrankt oder dauerhaft krankgeschrieben;
- Probleme mit angemessenem Sozialverhalten im Rahmen der Fallarbeit;
- unbegründete Maßnahmeabbrüche bzw. Weigerung an zumutbaren Maßnahmen teilzunehmen.
Zur Zielgruppe gehören weiter erwerbsfähige Leistungsbeziehende, die durch andere persönliche Umstände wieder bereit sind, ihre weitere berufliche Planung anzugehen und intensive, individuelle Unterstützung, Begleitung und Orientierung benötigen.
Weiter Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.