Laufzeitverlängerung:
Die Maßnahme verlängert sich einmalig um eine weitere Laufzeit (Optionszeitraum), wenn sich die beauftragende Behörde und die beauftragte Organisation über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme laut Preisblatt (E.1) schriftlich einigen.
Erhöhung bzw. Reduzierung der Teilnahmeplatzzahl:
Die Vertragsparteien können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Teilnahmeplatzzahl nach dem Losblatt (E.1) um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren.
Die beauftragende Behörde behält sich vor, die Teilnahmeplatzzahl nach dem Preisblatt (E.1) bei andauernder Minderauslastung der Teilnahmeplätze (8 Wochen ununterbrochen) bis zu 20 % zu reduzieren.