Der Kreis Recklinghausen beabsichtigt die Sanierung desKreishauses Recklinghausen. Der Umfang der Sanierung umfasstalle notwendigen Maßnahmen hinsichtlich des Brandschutzes, derHaustechnik, der Gesundheit und die vollständige Dachsanierungsowie den Abbruch der bestehenden Fassade mit anschließendemNeuaufbau. Die schadstoffbelasteten Innenwände werdenzurückgebaut, so dass bis auf den Rückbau des vorhandenenEstrichs ein fast vollständiger Rückbau des gesamten Innenausbauserfolgt. Als Ergebnis wird ein schadstofffreies Gebäude angestrebt.Darüber hinaus werden auch die bestehenden umgebendenAußenanlagen einschließlich der Innenhöfe zurückgebaut und neuerrichtet.Die Kernsanierung erfolgt im laufenden Dienstbetrieb, d.h. es isteine bauabschnittsweise Freiziehung und Sanierung der Bauteileerforderlich mit der Konsequenz Interimslösungen im Bestand, inextern angemieteten Liegenschaften und ggf. in Containernausführen zu müssen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werdenund- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Es wird ausdrücklich auf das Dokument "Bieterinformation GAEB-Datei" verwiesen!
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der zuständigen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieterfragen sind bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die Übermittlung der Submissionsergebnisse und die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal (Vergabemarktplatz NRW / metropoleruhr). Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerberinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationen abzurufen.
Raum 1.4.06/1.4.07Kreishaus Recklinghausen
Nur Vertreter des AG
Unterlagen werden gemäß dem §16a EU VOB/A nachgefordert.
Umsatz des Unternehmens mit Gefahrstoffsanierungsarbeiten (mindestens 5 Millionen/Jahr) der letzten 3 Jahre an.
Referenzunterlagen für drei Gebäude im laufenden Betrieb mit gleichen Gefahrstoffe (mindestens c60 % der Angebotssumme) innerhalb der letzten 3 Jahre.
Personalstand der jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre (mindestens 20 gewerbliche Mitarbeiter).
Personalstärke für die auszuführende Schadstoffsanierung (mindestens 30 gewerbliche Mitarbeiter).
Technische Ausrüstung für die auszuführenden Tätigkeiten ( mindestens 5 eigene Schleusen und Unterdruckgeräte).
Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals und deren Qualifikationen.
Werden Nachunternehmer eingesetzt, sind von diesen die Nachweise gem. VOB/A § 8 Absatz komplett einzureichen. Die einzusetzenden Nachunternehmer sind schriftlich zu benennen und deren Einsatz durch den AG genehmigen zu lassen. Wird kein Nachunternehmer angegeben, ist durch entsprechende Unterlagen die Eignung des Unternehmens für die entsprechenden Tätigkeiten nachzuweisen!
Mit dem Angebot ist vorzulegen ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes oder signiertes Formblatt 124:
- Angaben über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- Gültiger Nachweis (nicht älter als ein Jahr) zur vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und (sofern zutreffend) der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien.
Bei Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder bei Beschäftigung von Leiharbeitnehmer hat der Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer (ggf. für alle weiteren Nachunternehmer) und für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.