Dem Unternehmen, das sein Interesse an der bekanntgegebenen Ausschreibung bekundet, entsteht mit der Bekundung kein
Rechtsanspruch auf Beteiligung am Wettbewerb!
Ein Unternehmen, das bis zum 05.08.2026 nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert worden ist, wurde für diese beschränkte Ausschreibung nicht berücksichtigt.