Aufgrund der permanent steigenden Einschulungs-Anmeldezahlen der vergangenen Jahre insbesondere an der Cornelia Funke Schule und allgemein in den südlichen Stadtteilen sowie der zu erwartenden Anmelde-zahlen in den kommenden Jahren ist davon auszugehen, dass aktuell insbesondere in Recklinghausen-SüdZügigkeiten an den Grundschulen fehlen werden. Der Rat der Stadt Recklinghausen hat daher am 03.09.23 den Erwerb des Immobilienkomplexes "Campus Kölner Straße 18,45661 Recklinghausen" beschlossen, mit dem Ziel diesen insbesondere für den Schulbedarf zu entwickeln (DS 0485/2023). Dabei soll u.a. die Einrichtung einer 2-zügigen Grundschule vorgesehen werden. Für die baulichen und technischenAnforderungen an zeitgemäßen Schulbau sind einerseits weitere Umbaumaßnahmen erforderlich. Zudem wurden im Zuge der im Jahr 2024 durchgeführten Bestandsaufnahme diverse Sanierungsbedarfe festgestellt. Diese betreffen u.a. auch brandschutzrelevante Themen und müssen mit hoher Priorität bearbeitet werden. DieErneuerung der technischen Anlagen ist in Teilbereichen dringend erforderlich, da die bestehenden Anlagen die technische Nut-zungsdauer bei weitem überschritten haben und/oder sicherheitsrelevante Mängel aufweisen. Das Gebäude soll im Rahmen einer abschnittsweisen Sanierung langfristig und vollständig nutzbar hergerichtet werden.
Die zu beauftragenden Planungsleistungen bilden die Grundlage für eine fundierte Kosten- und Zeitplanung. Aufgrund der Größe und Komplexität des Standortes soll hierfür ein Generalplaner beauftragt werden, der eine ganzheitliche Betrachtung durchführt. Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die hierzu erforderlicheGeneralplanerleistungen mit den Teilleistungsbildern der -"Objektplanung Gebäude und Innenräume" gem. §34 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 9, inkl. Besonderer Leistungen - "Fachplanung Technische Ausrüstung" gem. §55 inVerbindung mit Anlage 15 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 9 für die ALG 1 bis 8, inkl. Besonderer Leistungen - "Bauphysik" in den Leistungsbildern "Wärmeschutz und Energiebilanzierung", "Bauakustik" und "Raumakustik" gem. Anlage 1.2 der HOAI2021 in den LPH 1 - 7, inkl. Besonderer Leistungen Darüberhinausgehende Planungs?und Beratungsleistungen werden - ggf. nach Bedarf - durch die Stadt Recklinghausen separat beauftragt.
Preis
Qualität
Die Beauftragung erfolgt in den folgenden Stufen für die Generalplanerleistungen für den gesamten Gebäudekomplexfür die Teilleistungen "Objektplanung Gebäude und Innenräume" und "Technische Gebäudeausrüstung": 1. Stufe: Leistungsphasen 1 bis 2 (mit Vertragsschluss) für alle Teilprojekte 2. Stufe: Leistungsphasen 3 bis 9 (auf schriftlichen Abruf) getrennt nach Teilprojekten / Bauabschnitten Die Beauftragung erfolgt in den folgenden Stufen für die Generalplanerleistungen für den gesamten Gebäudekomplex für die Teilleistungen "Beratungsleistungen Bauphysik": 1. Stufe: Leistungsphasen 1 bis 2 (mit Vertragsschluss) für alle Teilprojekte 2. Stufe: Leistungsphasen 3 bis 6 (auf schriftlichen Abruf) getrennt ach Teilprojekten / Bauabschnitten Die 1. Stufe wird dabei nach Abschluss des Verfahrens beauftragt. Ab der Leistungsphase 3 ist es vorgesehen die Leistung in zweibis max. 3 weitere Teilprojekte zu untergliedern. Diese Teilprojekte hängen inhaltlich zusammen und werden im Rahmen der Bearbeitung der LPH 2 verbindlich festgelegt. Das 1. Teilprojekt ist die Einrichtung derGrundschule. Das Teilprojekt bestehen aus mehreren Bauabschnitten je Gebäudebereich, die aufgrund des zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhangs zusammen planerisch entwickelt werden. Die anrechenbaren Kosten werden auf dieser Grundlage nach Abschluss der LPH 3 anhand der Kostenberechnung getrennt ermittelt. Sämtliche Maßnahmen, die beispielsweise für die Einrichtung der Grundschule als 1. Teilprojekt notwendig sind, werden in den anrechenbaren Kosten zusammengefasst ermittelt, auch wenn die bauliche Umsetzung der Grundschule in zwei Bauabschnitten (1a und 1b) erfolgt. Die BesonderenLeistungen sind jeweils gesondert durch die Auftraggeberin abzurufen und schriftlich zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung ohne Abruf.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamenZuschlagserteilung erstellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeberdie unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und denNamen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat, und seit derAbsendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit-der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber demAuftraggeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch inschwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,-Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufdes genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebots oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügtwerden, oder-Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablaufdes genannten Schlusstermins für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge genannten Frist gerügtwerden.Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieserRüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.