Juristische Beratungsleistung zum Betrieb der Quartier Energieversorgung (QEV)
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Recklinghausen mbH (SER) ist alshundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Recklinghausen von dieser mit der Umsetzung des "Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Hillerheide" (ISEK Hillerheide) sowie der Realisierung aller in diesem Zusammenhang stehenden und erforderlichen Maßnahmen beauftragt worden. Das ISEK Hillerheide, welches 2015 im Auftrag der Stadt Recklinghausen erarbeitet und vom Rat beschlossen wurde, definiert die folgenden fünf Leitprojekte zur Entwicklung des Stadtteils Hillerheide: 1. "Zukunftskonzept ehemalige Trabrennbahn" 2. "Städtebauliche Integration Blitzkuhlenstraße" 3. "Attraktive Mitte Gertrudisplatz" 4. "Stadtteilleben - Vorhandenes ergänzen und vernetzen" 5. "Energetische Quartierssanierung" Das 1. Leitprojekt bildet mit der Entwicklung der innerstädtischen Brachfläche des ehemaligen Trabrennbahnareals das Kernstück der Stadtteilentwicklung. Die angrenzenden Bereiche der Blitzkuhlenstraße (2. Leitprojekt) und des Gertrudisplatzes (3. Leitprojekt) stehen in direktem Zusammenhang zu der zu entwickelnden Fläche und sollen im Zuge der Entwicklungsmaßnahme verkehrstechnisch optimiert und städtebaulich aufgewertet werden. Das 4. Leitprojekt "Stadtteilleben" beinhaltet sozial-flankierende Maßnahmen zur Quartiersentwicklung, die von einem externen Stadtteilbüro umgesetzt werden. Die "Energetische Quartierssanierung" (5. Leitprojekt) im Stadtumbaugebiet erfolgt durch ein beauftragtes Sanierungsmanagement, das im Rahmen des KfW-Programms 432 "Energetische Sanierung" gefördert wird. Die Umsetzung des Gesamtprojekts wird mit Bundes- und Landesmitteln aus dem Programm der Städtebauförderung gefördert. DieBrachfläche der ehemaligen Trabrennbahn liegt an der Blitzkuhlenstraße im Stadtteil Recklinghausen Hillerheide und umfasst rund 34 ha. Die Masterplanung zur Umsetzung des Konzepts "Wohnen am Wasser" wird durch die Büros "De Zwarte Hond GmbH & Co. KG" und "Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH" aus Köln bearbeitet.Durch das Büro DFIC - Dr. Fromme International Consulting erfolgte die Erarbeitung eines Grobkonzeptes zur Umsetzung eines Energieversor-gungskonzeptes (EVK). Auf Grundlage des Grobkonzeptes wurde die FC-Gruppe mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die "Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0)" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" (kurz: BAFA) sowie den Leis-tungsphasen 1 - 3 beauftragt. Weitere Informationen zur Zielsetzung des Energiekonzeptes, den bisherigen Überlegungen sowie zum aktuellen Bearbeitungsstand können dem Kapitel 2 entnommen werden. Zur Umsetzung der Maßnahmen wurden bereits Fördermittel für das Modul I "Machbarkeitsstudie" des Programms "Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0)" desBundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" (kurz: BAFA) in Anspruch genommen. Für die Realisierung des Konzeptes sollen weitere Fördermittel im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" und der "Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) in Anspruch genommen werden. Für die Realisierung der Maßnahme ist das Modul 2 (Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze) bzw. Modul 3 (Einzelmaßnahmen) vorgesehen.
Bewertung der internen Projektorganisation anhand dernachfolgenden Kriterien: - Zuordnung von Verantwortlichkeiten undZuständigkeiten (Ansprechpartner:innen etc.) - interne und externeKommunikationswege (Zusammenarbeit, Entscheidungswege etc.)
Bewertung der erworbenen Kompetenzen und Erfahrungenanhand der Qualifikation, Berufserfahrung und vergleichbaren persönlichenReferenzen des Projektteams durch persönliche Vorstellung der jeweilsmaßgeblich handelnden Personen.
Darstellung der Inhalte des Vergabeverfahrens hinsichtlichrelevanter Eignungskriterien & Mindestanforderungen sowieZuschlagskriterien im Hinblick auf die Beauftragung eines leistungsfähigenBetreibers, niedriger Wärmepreise für die Endkunden sowie geringerRisiken für die Stadt Recklinghausen.
Darstellung von Regelungsbedarfen in dem / den Verträgenfür den zu beauftragenden Betreiber für die Bereiche Planung, Bau,Vermarktung, Betrieb und Rückfall nach Ablauf des Vertrages
Darstellung der Kapazitätseinsatzplanung während derLeistungserbringung sowie Umgang mit Urlaubs- und Krankheitszeiten undder Ermittlung des Honoraraufwandes
Darstellung des organisatorischen Ablaufes zurVorbereitung und Umsetzung (u. a. Abläufe und Strukturen) desvorgesehenen Vergabeverfahrens aus juristischer Sicht
Niedrigstes Gesamthonorar / Gesamthonorar des Bieters *500 Punkte 1. Die Leistungsbewertung des Büros fließt zu 70% in dieGesamtwertung ein. 2. Das eingereichte Honorarangebot fließt zu 30% indie Gesamtauswertung ein. Aufgrund der Addition derLeistungsbewertungen auf maximal 500 Punkte und der Bewertung desHonorarangebotes mit maximal 500 Punkten ergibt sich ein rechnerisch dasexakte Verhältnis zwischen Leistungsbewertung zu Honorarbewertung mit70 % zu 30 %
Als Verfahrensart zur Beauftragung einer leistungsfähigen Kanzlei wird ein "Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV" für die nachfolgend beschriebenen Leistungen gewählt: - Juristische Beratungsleistungen im Rahmen einer Betreiberausschreibung für die Quartiersenergieversorgung Die vg. juristischen Beratungsleistungen umfassen - gemäß aktueller Kon-zeption des Vergabeverfahrens - u. a. Leistungen aus den nachfolgenden Rechtsgebieten, für die entsprechende Fachkenntnisse erforderlich sind: - Vergaberecht - Bau- und Architektenrecht - Öffentliches Baurecht - Erneuerbare Energien / Energierecht (Strom, Wärme) - Fördermittelrecht - Verwaltungsrecht - Steuerrecht - Gesellschaftsrecht Eine differenzierte Leistungsbeschreibung ist der Anlage 04 zu entnehmen.
Genaue Angaben zu den Fristenfür die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen, der Versand der Vergabeunterlagen und die Entgegennahmevon Angeboten erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de oderwww.vergabe.nrw.de.Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.Die Auftragsbekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen stehen Bietern gem. § 9 Abs. 3 Satz 2 VgV auchohne Registrierung auf dieser Vergabeplattform zur Verfügung. Das Einreichen eines Angebotes mithilfeelektronischer Mittel über diese Vergabeplattform wird zwingend verlangt.Eine Registrierung bei der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist für die weitere aktiveTeilnahme, insbesondere für die Abgabe eines Angebotes somit zwingend erforderlich (§ 9 Abs. 3 Satz 1 VgV).Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens, hierzu gehört z.B. die Eingabe einer Bieterfrageund deren Beantwortung, erfolgt mithilfe elektronischer Mittel über diese Vergabeplattform. Die Einreichungvon Bieterfragen wird ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform zugelassen. EineBeantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über die vom Auftraggeber gewählte Vergabeplattform