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Einsatz von Anti-Terror-Sperren während der Cranger Kirmes
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Herne
Friedrich-Ebert-Platz 2
44623
Herne
Deutschland
Submissionsstelle
+49 2323/16-2139, +49 2323/16-3155
+49 2323/16-12339297
submissionsstelle@herne.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DGH3

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYD6DGH3/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Einsatz von Anti-Terror-Sperren während der Cranger Kirmes

Haupterfüllungsort

Cranger Kirmesplatz
Herne

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.08.2026
13.08.2028

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Einzureichende Eigenerklärungen/Nachweise:
(bei Nichtvorliegen der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Aus-schluss vom Wettbewerb gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO).

Bei Abgabe des Angebotes:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Nachweis über bestehende Betriebshaftpflichtversicherung/Bauhandwerkerhaftpflichtversicherung (aktuelle Bestätigung mit Deckungshöhe)
- Für die Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung / Fuhrpark
- Referenzen über eine vergleichbare Dienstleistung (Veranstaltung in vergleichbarer Größenordnung)

Nach Aufforderung vor Auftragserteilung:
./.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Manche Eigenerklärungen müssen durch den Bewerber/Bieter selbst erstellt werden.
.
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
.
Fehlende Unterlagen werden bei Bedarf nachgefordert.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

- § 17 VOL/B
- Bewerbungs- und Vergabebedingungen der Stadt Herne für die Vergabe
von Leistungen nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
- Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Herne (ZVB) mit den
- Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen (ausgenommen
Bauleistungen) (VOL/B).

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

keine

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

08.04.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

07.05.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Fragen sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 01.04.2026 zugelassen. Alle Bieter / Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Herne darüber informiert.

Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP oder per E-Mail eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene oder Einreichung per E-Mail führt zum Ausschluss des Angebots.
Angebote können nur über das Bietertool eingereicht werden.
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Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" verpflichtet. Insbesondere wird auf das ILO-Übereinkommen verwiesen. Dazu gehören das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Auftragnehmer erkennt durch Abgabe des Angebots diese Vorgaben an.

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