Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen.
1. Unternehmensbezogene Angaben
Einzureichen ist eine Eigenerklärung zum Unternehmen mit folgenden Angaben:
-Rolle des Unternehmens im Vergabeverfahren (Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer mit technischer/beruflicher Eignungsleihe),
-Hauptsitz des Unternehmens,
-Gründungsjahr,
-Geschäftsfelder des Unternehmens,
-Darstellung der Mitarbeiterstruktur einschließlich Angabe der Gesamtzahl der Beschäftigten sowie der für die Leistungserbringung relevanten Berufsgruppen.
2. Projektleitung
Für die vorgesehene Projektleitung sind mindestens zwei persönliche Referenzen nachzuweisen.
Die Referenzen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Durchführung eines Verkehrsgutachtens,
die Leistungen wurden in den letzten fünf Jahren erbracht (seit dem 01.01.2021); ausreichend ist, wenn ein Teil der Leistung innerhalb dieses Zeitraums erbracht wurde.
Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben einzureichen:
-Projektbezeichnung,
-Ausführungszeitraum,
-Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner,
-Auftragnehmer,
-Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen.
Die für die Auftragsausführung vorgesehene Projektleitung ist namentlich zu benennen.
3. Stellvertretende Projektleitung
Für die vorgesehene stellvertretende Projektleitung sind ebenfalls mindestens zwei persönliche Referenzen nachzuweisen.
Die Referenzen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
-Durchführung eines Verkehrsgutachtens,
-die Leistungen wurden in den letzten fünf Jahren erbracht (seit dem 01.01.2021); ausreichend ist, wenn ein Teil der Leistung innerhalb dieses Zeitraums erbracht wurde.
Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben einzureichen:
-Projektbezeichnung,
-Ausführungszeitraum,
-Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner,
-Auftragnehmer,
-Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen.
Die für die Auftragsausführung vorgesehene stellvertretende Projektleitung ist namentlich zu benennen.
4. Deutsche Sprache
Der Bieter hat zu erklären, dass die schriftliche und mündliche Kommunikation während der gesamten Vertragslaufzeit in deutscher Sprache erfolgt.