Nach § 29 Satz 1 VgV stellt der Aufgabenträger über eine Vergabeplattform im Internet alle Angaben zur Verfügung, die erforderlich sind, um dem Bewerber oder Bieter eine Entscheidung zur Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Die Angaben werden gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung gestellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist.
Enthalten die Verfahrensunterlagen oder die dem Bewerber zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Aufgabenträger unverzüglich nach Erkennen dieser über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Der vollständige Teilnahmeantrag in deutscher Sprache ist in Textform (§ 126b BGB) durch den Bewerber auf der Vergabeplattform hochzuladen. Bei der Abgabe in Textform ist keine (qualifizierte oder fortgeschrittene) elektronische Signatur erforderlich. Im Teilnahmeantrag muss neben dem Namen des Bewerbers (Unternehmen, Firma) auch der Name des Erklärenden (Name der Person, die den Teilnahmeantrag abgibt) angegeben werden. Weiterhin sind sämtliche Erklärungen jeweils mit dem Namen des Erklärenden (Name der Person, die die Erklärung abgibt) zu versehen. Der Teilnahmeantrag gilt auch ohne Unterschrift durch das Hochladen im Vergabeportal als verbindlich abgegeben, gleichwohl kann er mit einer Unterschrift versehen werden.
Das Verkehrsunternehmen hat mit dem Teilnahmeantrag für die Dauer des Verfahrens einen verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (Name) und dessen Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Telefon) zu benennen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vertreter der Bietergemeinschaft Ansprechpartner des Auftraggebers.
Der Teilnahmeantrag muss bis zum 17.10.2025, 12.00 Uhr eingereicht werden. Die Einreichung des Teilnahmeantrags in Schriftform, per Telefax oder E-Mail ist nicht zugelassen.