Um die Mindestanforderungen an seine fachliche Eignung nachzuweisen, gibt der Bewerber folgende Erklärungen ab:
- Erklärung, dass der Bieter für die Laufzeit des Vertrags ausreichend Personalressourcen zur Verfügung stellt, um die aus der Leistungsbeschreibung geforderten Aufgaben umsetzen sowie die Reaktionszeiten einhalten zu können.
- Erklärung, dass der Bieter über Erfahrung im Bereich Projektmanagement verfügt.
- Erklärung, dass der Bieter in der Lage ist, Workshops fachlich zu konzipieren und zu moderieren.
- Erklärung, dass der Bieter über Erfahrung in der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere moderner digitaler (Beteiligungs-)Formate, verfügt.
- Erklärung, dass das eingesetzte Personal über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt (mindestens Niveau C1 gemäß dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
1.2.1. Einzureichende Projektreferenzen
Wir haben die nachstehenden Mindestanforderungen an Referenzen zur Kenntnis genommen. Zum Nachweis unserer fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit reichen wir im Rahmen der Teilnahmeerklärung zwei Projektreferenzen in Form von Eigenerklärungen ein. Je Referenz ist ein separater Anhang einzureichen. Jede Referenz darf einen Umfang von maximal drei DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Folgende Angaben sind bereitzustellen:
- Projekttitel
- Auftraggeber: Name, Adresse, Kontaktdaten und falls verfügbar, ein Ansprechpartner.
- Leistungsvolumen und -zeitraum: Angabe des finanziellen Umfangs in Euro sowie des Zeitraums der Leistungserbringung.
- Detaillierte Leistungsbeschreibung: Nachvollziehbare Darstellung der erbrachten Leistungen inkl. Unterteilung in eigene Leistungen und solche, die durch Nachunternehmer ausgeführt wurden.
Mindestanforderungen an beide Referenzen:
- Mindestvoraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber gerechnet zum Tag der Teilnahmefrist über zwei verschiedene Referenzen über vergleichbare Projekte verfügt, die die nachfolgenden Kriterien abdecken:
- Begleitforschungs- oder Evaluationsprojekt im Mobilitätskontext
- Projektlaufzeit von mindestens sechs Monaten
- Einsatz qualitativer und/oder quantitativer Methoden
- Analyse von Wirkungen oder Nutzungseffekten
- Datenanalysen (z. B. Fahrgastzahlen, Buchungsverhalten)
- Publikationsfähige Aufbereitung der Forschungsergebnisse sowie deren Dokumentation in Zwischen- oder Abschlussberichten oder vergleichbaren geeigneten Formaten
Anforderungen an Referenz 1:
- Die erste Referenz soll eine Begleitforschung oder ein Evaluationsprojekt im Bereich der On-Demand-Mobilität betreffen. Referenzen, in denen mehrere On-Demand-Projekte im Rahmen einer Untersuchung betrachtet wurden, werden hierbei höher bewertet. Begleit-forschungs- oder Evaluationsprojekte mit Bezug zu einem einzelnen On-Demand-Projekt werden ebenfalls berücksichtigt, jedoch geringer bewertet. Referenzen aus anderen Mobilitäts- oder Verkehrsbereichen, insbesondere aus dem ÖPNV, sind zulässig, sofern sie ei-ne Begleitforschung oder Evaluation darstellen. Diese werden entsprechend ihres geringeren inhaltlichen Bezugs zur On-Demand-Mobilität abgestuft bewertet.
Anforderungen an Referenz 2:
- Die zweite Referenz muss eine Begleitforschung im Bereich Mobilität oder Verkehr darstellen und kann sich beispielsweise auf den ÖPNV, digitale Mobilitätsangebote oder angrenzende verkehrliche Themen beziehen.
Anforderungen, die mindestens eine Referenz erfüllen muss:
- Aus den Forschungsergebnissen werden praxisrelevante Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Verkehrsangebote abgeleitet.
Jede Referenz wird separat bewertet. Pro Referenz können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden je Bieter summiert und eine Rangfolge aller Bieter erstellt.
Hinweise zu den Referenzen und Begrifflichkeiten:
- Zwei Projekte gelten nur dann als unterschiedliche Referenz, wenn sie von unter-schiedlichen Auftraggebern beauftragt wurden. Wenn Aufträge auf Rahmenverträgen beruhen, gilt der Rahmenvertrag und die dazugehörigen Einzelabrufe gemein-sam als eine Referenz. Dies gilt entsprechend, wenn Aufträge als Verträge zugunsten Dritter ausgeschrieben wurden oder wenn ein Projekt vom Bewerber eigenwirtschaftlich durchgeführt wurde.
- Unter On-Demand-Verkehren sind bedarfsgesteuerte Verkehrsleistungen ohne Linien- und Fahrplanbindung (Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG, gebündelter Bedarfsverkehr gemäß § 50 PBefG oder vergleichbar) zu verstehen.