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Dienstleistungskonzessionen (Kiosk/Mensa) für einzelne Schulen der Stadt Hamm
VO: UVgO Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Gustav-Heinemann-Str. 10
59065
Hamm
Deutschland
Herr Axmann
+49 2381-179855
+49 2381-172852
submission@stadt.hamm.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Um sich ein Bild über die Angebote am Markt zu verschaffen, wird die folgende Markterkundung mittels Interessenbekundungsverfahren durchgeführt:

Dieses Interessenbekundungsverfahren richtet sich ausschließlich an Bieter, die bisher noch nicht für Schulen der Stadt Hamm tätig waren, d. h., Dienstleister, die ab dem Kalenderjahr 2023 Dienstleistungsaufträge für Kioske/Cafeterien oder Mensen in Schulen der Stadt Hamm, oder Aufträge über die Zubereitung u. Lieferung der Mittagsverpflegung an Schulen der Stadt Hamm ausgeführt haben, müssen sich nicht erneut melden.

Die Stadt Hamm vergibt ab dem Schuljahr 2026/27 für einzelne Schulen Dienstleistungskonzessionen im Bereich von Kioske, Cafeterien u. Mensen.
Die Zubereitung/Lieferung der Mittagsverpflegung erfolgt gesondert u. ist NICHT Bestandteil der jeweiligen Dienstleistungskonzession!
Bei den Schulen handelt es sich um weiterführende Schulen (Sekundarstufe I u. II), sowohl mit gebundenen Ganztagsbetrieb, als auch ohne gebundenen Ganztagsbetrieb. Im Rahmen der Bewirtschaftung des Kiosks/der Mensa/der Cafeteria soll ein preislich schülerorientiertes Angebot an Imbisskost angeboten werden. Hierzu zählen neben dem Angebot von Warm-/ Kaltgetränken (Kakao, Tee, marktübliche Erfrischungsgetränke außer Cola, Säfte) kleinere Speisen (belegte Brötchen, ggf. Warmspeisen mit Variation für Vegetarier, Joghurt mit Obst, Salat, u.ä.) und handelsübliche Süßspeisen (Schoko-/ Müsliriegel, etc.).
Handelsübliche Süßwaren (Schokoriegel, etc.) sollen nur in begrenztem Maße angeboten werden. Des Weiteren müssen sich im Angebotssortiment ausreichend Bio-Produkte befinden.
Der Verkauf von Tabakwaren u. alkoholischen Getränken ist ausdrücklich verboten!
Die vorhandene Einrichtung in der jeweiligen Schule, sowie das komplette Inventar, werden durch die Stadt Hamm gestellt.
Die Stadt Hamm weist darauf hin, dass die Einrichtung ausschließlich für die Bewirtschaftung der Mensa/des Kiosks/der Cafeteria genutzt werden darf. Die Nutzung der vorhandenen Einrichtung und Ausstattung als Produktions- und Auslieferungsstandort für andere Einrichtungen und private, bzw. geschäftliche Zwecke wird ausdrücklich untersagt.
Die Bezahlung der durch die Schüler-/Lehrerschaft erworbenen Waren muss mit Bargeld möglich sein.
Die Anzahl der Schüler-/Lehrerschaft variiert je Schule, dies gilt ebenso für die Öffnungszeiten des/der jeweiligen Kiosks/Cafeteria/Mensa.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter obliegt dem Auftraggeber und erfolgt im Rahmen der städtischen Vergabevorschriften in Absprache mit der jeweiligen Schule. Seitens der Interessenten besteht kein Recht auf Aufnahme in dem zur Aufforderung zur Angebotsabgabe ausgewählten Bieterkreis.

Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter obliegt dem Auftraggeber und erfolgt im Rahmen der städtischen Vergabevorschriften in Absprache mit der jeweiligen Schule.

Seitens der Interessenten besteht kein Recht auf Aufnahme in dem zur Aufforderung zur Angebotsabgabe ausgewählten Bieterkreis.

Haupterfüllungsort

Schulen im Stadtgebiet Hamm
Hamm

Bei den Schulen handelt es sich um Schulen im Stadtgebiet Hamm.

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

ab Schuljahr 2026/27

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um ein Interessenbekundungsverfahren mit dem Ziel, einen umfassenden Marktüberblick zu erlangen. Es dient vorrangig der Feststellung, ob Interessenten an Dienstleistungskonzessionen für Kioske (Mensa/Schulkioske) am Markt verfügbar sind und welche Preisvorstellungen dazu existieren.
Das Interessenbekundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren und ersetzt dieses nicht. Kosten werden im Interessenbekundungsverfahren nicht erstattet.
Unser Ziel ist es, vorteilhafte Gelegenheiten, die zu einer wirtschaftlicheren Beschaffung führen, als dies bei Durchführung einer formellen Ausschreibung der Fall wäre, im Einzelfall zu identifizieren.
Es besteht jedoch keine Abnahmeverpflichtung und kein Anspruch auf die Beteiligung des Interessenten an einem späteren Verfahren.

3. Interessierte Betriebe beantworten in Ihrer Interessenbekundung bitte die folgenden Fragen/Punkte:
- Wurden in den letzten 3 Jahren (2023-2025) bereits vergleichbare Leistungen erbracht?
o bitte entsprechende Referenzen angeben (Zeitraum, Auftraggeber, Kontaktdaten)
o sollte es sich um eine Neugründung des Betriebes innerhalb des o. a. Zeitraumes handeln, oder dass eine Neugründung (Gewerbeanmeldung) zur Aufnahme der Dienstleistung geplant ist, und keine Referenzen vorliegen, reichen Sie bitte
- ein Konzept ein, aus der Ihr bisheriger (beruflicher) Werdegang hervorgeht
- welche Produktpalette Ihnen vorschwebt
- wenn der Betrieb als Einzelperson bewirtschaftet wird, Sie diesen bei etwaigen Ausfallzeiten (Krankheit, etc.) sicherstellen können

Das Interesse kann bis zum Ablauf des 09.02.2026 bekundet werden. Bitte senden Sie die Unterlagen an submission@stadt.hamm.de mit dem Betreff IBV/26/002.

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