Um sich ein Bild über die Angebote am Markt zu verschaffen, wird die folgende Markterkundung mittels Interessenbekundungsverfahren durchgeführt:
Dieses Interessenbekundungsverfahren richtet sich ausschließlich an Bieter, die bisher noch nicht für Schulen der Stadt Hamm tätig waren, d. h., Dienstleister, die ab dem Kalenderjahr 2023 Dienstleistungsaufträge für Kioske/Cafeterien oder Mensen in Schulen der Stadt Hamm, oder Aufträge über die Zubereitung u. Lieferung der Mittagsverpflegung an Schulen der Stadt Hamm ausgeführt haben, müssen sich nicht erneut melden.
Die Stadt Hamm vergibt ab dem Schuljahr 2026/27 für einzelne Schulen Dienstleistungskonzessionen im Bereich von Kioske, Cafeterien u. Mensen.
Die Zubereitung/Lieferung der Mittagsverpflegung erfolgt gesondert u. ist NICHT Bestandteil der jeweiligen Dienstleistungskonzession!
Bei den Schulen handelt es sich um weiterführende Schulen (Sekundarstufe I u. II), sowohl mit gebundenen Ganztagsbetrieb, als auch ohne gebundenen Ganztagsbetrieb. Im Rahmen der Bewirtschaftung des Kiosks/der Mensa/der Cafeteria soll ein preislich schülerorientiertes Angebot an Imbisskost angeboten werden. Hierzu zählen neben dem Angebot von Warm-/ Kaltgetränken (Kakao, Tee, marktübliche Erfrischungsgetränke außer Cola, Säfte) kleinere Speisen (belegte Brötchen, ggf. Warmspeisen mit Variation für Vegetarier, Joghurt mit Obst, Salat, u.ä.) und handelsübliche Süßspeisen (Schoko-/ Müsliriegel, etc.).
Handelsübliche Süßwaren (Schokoriegel, etc.) sollen nur in begrenztem Maße angeboten werden. Des Weiteren müssen sich im Angebotssortiment ausreichend Bio-Produkte befinden.
Der Verkauf von Tabakwaren u. alkoholischen Getränken ist ausdrücklich verboten!
Die vorhandene Einrichtung in der jeweiligen Schule, sowie das komplette Inventar, werden durch die Stadt Hamm gestellt.
Die Stadt Hamm weist darauf hin, dass die Einrichtung ausschließlich für die Bewirtschaftung der Mensa/des Kiosks/der Cafeteria genutzt werden darf. Die Nutzung der vorhandenen Einrichtung und Ausstattung als Produktions- und Auslieferungsstandort für andere Einrichtungen und private, bzw. geschäftliche Zwecke wird ausdrücklich untersagt.
Die Bezahlung der durch die Schüler-/Lehrerschaft erworbenen Waren muss mit Bargeld möglich sein.
Die Anzahl der Schüler-/Lehrerschaft variiert je Schule, dies gilt ebenso für die Öffnungszeiten des/der jeweiligen Kiosks/Cafeteria/Mensa.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter obliegt dem Auftraggeber und erfolgt im Rahmen der städtischen Vergabevorschriften in Absprache mit der jeweiligen Schule. Seitens der Interessenten besteht kein Recht auf Aufnahme in dem zur Aufforderung zur Angebotsabgabe ausgewählten Bieterkreis.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter obliegt dem Auftraggeber und erfolgt im Rahmen der städtischen Vergabevorschriften in Absprache mit der jeweiligen Schule.
Seitens der Interessenten besteht kein Recht auf Aufnahme in dem zur Aufforderung zur Angebotsabgabe ausgewählten Bieterkreis.