Verfahrensangaben

Fremdlinienvergabe - Los 8 - Interimsauftrag

VO: SektVO Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Dortmunder Stadtwerke AG
HRB 2391
Deggingstraße 40
44141
Dortmund
Deutschland
DEA52
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
stefan.mager@luther-lawfirm.com
+49 201922024014

Angaben zum Auftraggeber

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Gemeinsame Beschaffung

Weiterer Auftraggeber

Flughafen Dortmund GmbH
DE 811177563
Flugplatz 21
44319
Dortmund
Deutschland
DEA52
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
stefan.mager@luther-lawfirm.com
+49 201922024014

Angaben zum Auftraggeber

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Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
DE164242157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-1604
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

60112000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftrag umfasst die Erbringung von Busverkehrsleistungen für DSW21 sowie Flughafen Dortmund GmbH für einen Interimszeitraum im "Los 8".

DSW21 beschafft gemeinsam mit der Flughafen Dortmund GmbH im Rahmen dieser Ausschreibung Personenverkehrsdienste. Die Ausschreibung umfasst die interimsweise Vergabe der Personenverkehrsdienste im städtischen Busverkehr im Linienverkehr im Bedienungsgebiet der Auftraggeber.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die ausgeschriebenen Busverkehrsleistungen sind im Zeitraum ab dem 21. September 2026 (Betriebsaufnahme Stufe 1) sowie ab dem 2. November 2026 in Vollausrüstung mit ITCS, Fahrgastzählung und Fahrgastinfo zu erbringen. Die Grundlaufzeit des Vertrags endet am 9. September 2027 und beträgt knapp 12 Monate. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Mal um jeweils zwei Monate zu verlängern. Die maximale Laufzeit beträgt somit knapp 18 Monate und endet spätestens zum 9. März 2028. Eine Ausübung der Verlängerungsoption darf nur dann erfolgen, wenn das parallel durchgeführte EU-weite Vergabeverfahren über die dauerhafte Erbringung der Verkehrsleistungen zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode noch nicht zu einer Betriebsaufnahme durch das dort beauftragte Unternehmen geführt hat.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Wochen
50

Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bis zu drei Mal um jeweils zwei Monate zu verlängern. Der Vertrag endet spätestens am 9. März 2028. Eine Ausübung der Verlängerungsoption darf nur in dem Fall erfolgen, wenn das parallel durchgeführte EU-weite Vergabeverfahren über die dauerhafte Erbringung der Verkehrsleistungen zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode noch nicht zu einer Betriebsaufnahme durch das dort beauftragte Unternehmen geführt hat.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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44141
Dortmund
Deutschland
DEA52

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Honorar

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Die Fristen des nicht offenen Verfahrens und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar

DSW21 und die Flughafen Dortmund GmbH haben in einer europaweiten Ausschreibung im Kalenderjahr 2021 (EU-Bekanntmachungsnummer 139793-2021-DE) die Busverkehrsleistungen ab dem 10. Januar 2022 für einen Zeitraum von insgesamt 72 Monaten (inkl. Verlängerungsoptionen) vergeben. Im Los 8 wurde einem Unternehmer der Zuschlag für Leistungen, die Gegenstand dieses Verfahrens sind, erteilt.
Mit Schreiben vom 2. Juni 2026 kündigte der Bestandsunternehmer an, zum Betriebsende des Tages die Leistungserbringung einzustellen.

Trotz mehrerer Aufforderungen erfolgte keine Wiederaufnahme des Linienbetriebs, sodass die Auftraggeber die fristlose Kündigung des Bestandsauftrags erklären mussten. Infolge der Kündigung des Bestandsvertrags steht nun endgültig fest, dass die Leistungen im Los 8 dauerhaft neu beschafft werden müssen. Mit dem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb sollen diese Leistungen dem Wettbewerb zugeführt werden. Es ist angestrebt, dass die Leistungen mit dieser Vergabe ab dem 21. September 2026 durch einen neuen Auftragnehmer erbracht werden. Mit dieser Vergabe soll der durch die Kündigung endgültig entstandene Beschaffungsbedarf für den Zeitraum bis zur Durchführung einer europaweiten Ausschreibung gedeckt werden. Hierfür wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt, mit dem ein angemessener Wettbewerb geschaffen wurde.

Parallel zu dieser Ausschreibung hat DSW21 am 31. Juli 2026 eine Markterkundung zur Vorbereitung des EU-weiten Vergabeverfahrens eingeleitet.

Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO. Die Personenverkehrsleistungen sind als Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge kontinuierlich durch den Auftraggeber bereitzustellen. Die Einstellung der Leistungserbringung durch den Bestandsauftragnehmer und die Notwendigkeit zur fristlosen Kündigung waren für die Auftraggeber nicht vorhersehbar. Die Linienverkehrsleistungen sind daher schnellstmöglich in einem wettbewerblichen Verfahren unter Gewährleistung eines angemessenen Wettbewerbs zu beschaffen, damit die Linien auch künftig bedient werden können.

Die Leistungen können zudem nur im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb rechtzeitig beschafft werden. Dies ermöglicht die Durchführung eines Preiswettbewerbs und damit eine verkürzte Angebotsfrist von 10 Kalendertagen. Zudem reduzieren sich die Zeiträume zur Prüfung der Angebote. Die Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs hätte das Verfahren um mindestens 15 Tage verlängert, § 15 Abs. 2 S. 2 SektVO. In einem EU-weiten Vergabeverfahren hätte eine Vergabe im Qualitätswettbewerb erfolgen müssen. Dies würde zu erheblichen Verzögerungen führen, da den Bietern hinreichend Zeit zur Konzepterstellung einzuräumen ist und die Festlegung der Mindestfristen nach § 16 Abs. 1 SektVO nicht zulässig gewesen wäre. Zudem steigt der Auswertungs- und Dokumentationsaufwand. Daher konnten die Leistungen lediglich mit einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb alsbald dem Markt zugeführt werden.

Der Interimsauftrag beschränkt sich zudem auf das erforderliche Mindestmaß. Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf einen Zeitraum vom 21. September 2026 bis zum 9. September 2027 und unterschreitet somit 12 Monate. Der Interimsvertrag enthält eine dreimalige Option zur Verlängerung des Vertrags um jeweils zwei Monate, deren Ausübung an das Ergebnis des EU-weiten Vergabeverfahrens geknüpft wird. Sie darf nur dann erfolgen, wenn das parallel durchgeführte EU-weite Vergabeverfahren über die dauerhafte Erbringung der Verkehrsleistungen zum Ende der jeweils laufenden Vertragsperiode noch nicht zu einer Betriebsaufnahme durch das dort beauftragte Unternehmen geführt hat. Eine Verlängerung des Vertrags ist somit ausschließlich beim Vorliegen bestimmter Gründe möglich.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1472323-2
Fremdlinienvergabe - Los 8 - Interimsauftrag
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

TRD-Reisen Fischer GmbH & Co. KG
DE 124917768
Großunternehmen
Im Spähenfelde 51
44143
Dortmund
Deutschland
DEA52
disposition@trd.de
0231-575820
0231-57582222
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

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Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

14.08.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

TRD-Reisen_Fischer_GmbH___Co._KG(NW11543F1543F) vom 7.8.2026