Lieferung hydraulischer Rettungsgeräte inkl. Zubehör
VO: UVgO Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Castrop-Rauxel
Europaplatz 1
44575
Castrop-Rauxel
Deutschland
DE 126 341 485
Zentrale Vergabestelle
+49 2305-106-2186
+49 2305-106-2131
vergabestelle@castrop-rauxel.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Der Bereich 37 (Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz) der Stadt Castrop-Rauxel (Auftraggeberin) beschafft hydraulische Rettungsgeräte nach DIN EN 13204 einschließlich Zubehör.
Die Beschaffung dient der Beladung eines derzeit im Bau befindlichen Gerätewagen-Rüst GW-R.

Die Anforderungen der Geräte müssen der Fachempfehlung Nr. DFV-FE-86-2025 "Hydraulische Rettungsgeräte auf Feuerwehrfahrzeugen" vom 03.06.2025 entsprechen.
Die Gerätezusammenstellung ist entsprechend Punkt 4 der Fachempfehlung DFV-FE-86-2025 für einen Rüstwagen mit drei Rettungszylindern nach Variante 3 vorzusehen.

Haupterfüllungsort

Feuerwehr Castrop-Rauxel
Frebergstraße 1
44575
Castrop-Rauxel

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

30.11.2026-15.01.2027

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Hinweise für interessierte Unternehmen:
Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung. Die Vergabeunterlagen inklusive Leistungsbeschreibung werden dazu einer beschränkten Anzahl an Unternehmen zugänglich gemacht. Der Bieterkreis steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sie können Ihr Interesse zur Teilnahme über "vergabestelle@castrop-rauxel.de" formlos bekunden. Sofern Sie bisher an keinem Vergabeverfahren der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel teilgenommen haben, wäre die Übersendung einer Unternehmensdarstellung sowie die Angabe von Referenzen hilfreich.

Damit der Bearbeitungsaufwand für das Vergabeverfahren nicht in ein Missverhältnis zum Verfahrensnutzen und Auftragswert gerät, wird die Teilnahmeanzahl auf maximal 8 Unternehmen zur Angebotsabgabe begrenzt. Eine Interessenbekundung begründet daher keinerlei Anspruch des Unternehmens auf Beteiligung an dem beabsichtigten Vergabeverfahren.

Ein Unternehmen, das bis zum 22.10.2026 nicht zur Angebotsabgabe eingeladen worden ist, wurde für diese beschränkte Ausschreibung nicht berücksichtigt.

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