Trockenbauarbeiten Neubau am Ernst-Barlach-Gymnasium
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Castrop-Rauxel
Europaplatz 1
44575
Castrop-Rauxel
Deutschland
DE 126 341 485
Zentrale Vergabestelle
+49 2305-106-2186
+49 2305-106-2131
vergabestelle@castrop-rauxel.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Leistung umfasst die Lieferung und Montage von Trockenbauelemente - Installations- und Trennwände aus Gipsplatten- und Gipsfaserplattenflächen, sowie Holzwolle-Akustikdeckenplatten, je nach Positionsbeschreibung mit oder ohne Brandschutzanforderungen gemäß der jeweils geltenden einschlägigen Normen und technischen Regelwerken sowie den Herstellerangaben, Systemvorgaben und entsprechend zur Erfüllung des vorliegenden Schallschutznachweises.

Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die entsprechenden Herstellungen von Türöffnungen, Bauteilanschlüssen, Spachtelungen etc.

Haupterfüllungsort

Ernst-Barlach-Gymnasium
Lunastraße 3
44575
Castrop-Rauxel

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

06.01.2027-30.03.2027

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Hinweise für interessierte Unternehmen:
Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung. Die Vergabeunterlagen inklusive Leistungsbeschreibung werden dazu einer beschränkten Anzahl an Unternehmen zugänglich gemacht. Der Bieterkreis steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sie können Ihr Interesse zur Teilnahme über "vergabestelle@castrop-rauxel.de" formlos bekunden. Sofern Sie bisher an keinem Vergabeverfahren der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel teilgenommen haben, wäre die Übersendung einer Unternehmensdarstellung sowie die Angabe von Referenzen hilfreich.

Damit der Bearbeitungsaufwand für das Vergabeverfahren nicht in ein Missverhältnis zum Verfahrensnutzen und Auftragswert gerät, wird die Teilnahmeanzahl auf maximal 10 Unternehmen zur Angebotsabgabe begrenzt. Eine Interessenbekundung begründet daher keinerlei Anspruch des Unternehmens auf Beteiligung an dem beabsichtigten Vergabeverfahren.

Ein Unternehmen, das bis zum 06.11.2026 nicht zur Angebotsabgabe eingeladen worden ist, wurde für diese beschränkte Ausschreibung nicht berücksichtigt.

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