Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Präsenz- und Ordnungsdienstleistungen im Rathaus Castrop-Rauxel.
Die Leistung dient insbesondere der Unterstützung der Auftraggeberin bei der Gewährleistung eines geordneten und sicheren Dienstbetriebs in öffentlich zugänglichen und publikumsintensiven Bereichen sowie bei der Wahrnehmung ihres Hausrechts.
Die Leistungserbringung soll in enger und partnerschaftlicher Abstimmung mit der Auftraggeberin erfolgen.
Für den regelmäßigen Präsenz- und Ordnungsdienst ist grundsätzlich der Einsatz einer Sicherheitskraft im Umfang von 39,5 Wochenstunden vorgesehen. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen einsatzfreien Zeiten wird für die Auftragswertschätzung von einem regelmäßigen Leistungsumfang von jährlich ca. 1.975 Sicherheitskraftstunden ausgegangen.
Nach gegenwärtiger Bedarfsprognose ist weder eine dauerhafte Erhöhung der Personalstärke noch eine dauerhafte Ausweitung der Sicherheitsdienstleistungen auf weitere Standorte vorgesehen. Die Rahmenvereinbarung enthält gleichwohl Möglichkeiten zur Anpassung des Leistungsumfangs. Insbesondere kann die Personalstärke bei entsprechendem Bedarf erhöht werden. Darüber hinaus können Leistungen im Zusammenhang mit organisatorischen oder baulichen Veränderungen an anderen von der Stadtverwaltung genutzten Standorten erforderlich werden. Diese Flexibilisierung dient der Absicherung derzeit nicht konkret absehbarer Entwicklungen während der Vertragslaufzeit. Hierzu zählen insbesondere Veränderungen infolge der geplanten baulichen Entwicklung bzw. Sanierung des Rathauses und hiermit verbundene Ausweichstandorte oder veränderte Nutzungsstrukturen. Daneben können außergewöhnliche Veränderungen der allgemeinen Sicherheitslage einen vorübergehend erhöhten Sicherheitsbedarf begründen. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass diese Möglichkeiten während der Vertragslaufzeit tatsächlich oder gar dauerhaft in Anspruch genommen werden müssen, bestehen zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens nicht.
Die Höchstabnahmemenge der auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abrufbaren Leistungen beträgt 15.800 Sicherheitskraftstunden je Vertragsjahr. Ein Vertragsjahr umfasst jeweils den Zeitraum vom 01.12. eines Jahres bis zum 30.11. des Folgejahres. Die in der Rahmenvereinbarung festgelegte Höchstabnahmemenge dient demgegenüber der Festlegung einer absoluten Obergrenze möglicher Abrufe und berücksichtigt bewusst auch außergewöhnliche, derzeit nicht erwartete Entwicklungen. Sie ist daher nicht mit dem prognostizierten Auftragsvolumen gleichzusetzen.