Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt die Sanierung und Brandschutzertüchtigung der gesamten WC-Räume im Rathaus.
Im ersten Bauabschnitt sollen die WC-Räume in Block F saniert werden. Vorgesehen ist die komplette Erneuerung der Zu- und Abwasserleitung sowie der sanitären Ausstattung in technisch aktueller Ausführung und Vorwandinstallation.
Seit der Erbauung des Rathauses sind die Toilettenanlagen im Wesentlichen unverändert geblieben. Auf Grund dessen wurde zur Klärung der notwendigen Maßnahmen ein Schadstoffgutachten in zwei Toilettenanlagen zu den verbauten Materialien in Auftrag gegeben.
Die vorhandene Raumaufteilung wird bei der Neuplanung, soweit es die Umbaumaßnahmen erlauben, wiederhergestellt. Auf Grund dessen, dass der gesamte Stadtmittelpunkt unter Denkmalschutz steht, wurde bereits eine Genehmigung bei der Unteren Denkmalbehörde (UDB) beantragt. Die denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW wurde am 06.12.2023 erteilt.
Eine detaillierte Bemusterung zur Materialität und Ausstattung der WC-Anlagen ist bereits festgelegt und zwingend einzuhalten. Änderungen sind nur nach vorheriger Absprache mit der UDB zulässig. Dies gilt auch, wenn genannte Materialien mit dem Zusatz "oder gleichwertig" angegeben sind.
Zusätzlich wurde ein Bauantrag mit einem Lüftungsgesuch bei der Bauordnung der Stadt Castrop-Rauxel eingereicht. Die Genehmigung liegt seit dem 24.04.2025 vor. Die in der Baugenehmigung aufgeführten Auflagen, Bedingungen und Hinweise sind zu beachten und befolgen.