Neubau eines zweigeschossigen Unterrichtsgebäudes - Erdarbeiten
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung (Binnenmarktrelevanz) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Castrop-Rauxel
Europaplatz 1
44575
Castrop-Rauxel
Deutschland
DE 126 341 485
Zentrale Vergabestelle
+49 2305-106-2186
+49 2305-106-2131
vergabestelle@castrop-rauxel.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt auf der Liegenschaft des bestehenden Ernst-Barlach-Gymnasiums die Errichtung eines freistehenden zweigeschossigen Unterrichtsgebäudes mit Flachdach, bestehend aus sechs Klassenräumen, Toilettenanlagen und weiteren Nebenräumen.

Das Tragwerk besteht im Wesentlichen als Holzkonstruktion in Brettsperrholzbauweise, Sohle und Verkehrskern als
Stahlbetonkonstruktion.

Diese Ausschreibung behandelt die Erdbau- und Aushubarbeiten inkl. Baustelleneinrichtung, Herstellung der benötigten Rohrgräben und Lieferung sowie Verlegung sämtlicher Leerrohre. Die Baumaßnahme wird während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt.

Haupterfüllungsort

Ernst-Barlach-Gymnasium
Lunastraße 3
44575
Castrop-Rauxel

Das Baugrundstück befindet sich süd-westlich auf dem Schulgelände, parallel zur Lunastraße neben dem Zugang zum Haupteingang der Schule.

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

13.04.2026 bis 26.06.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Hinweise für interessierte Unternehmen:
Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung. Die Vergabeunterlagen inklusive Leistungsbeschreibung werden dazu einer beschränkten Anzahl an Unternehmen zugänglich gemacht. Der Bieterkreis steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sie können Ihr Interesse zur Teilnahme über "vergabestelle@castrop-rauxel.de" formlos bekunden. Sofern Sie bisher an keinem Vergabeverfahren der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel teilgenommen haben, wäre die Übersendung einer Unternehmensdarstellung sowie die Angabe von Referenzen hilfreich.

Damit der Bearbeitungsaufwand für das Vergabeverfahren nicht in ein Missverhältnis zum Verfahrensnutzen und Auftragswert gerät, wird die Teilnahmeanzahl auf maximal 10 Unternehmen zur Angebotsabgabe begrenzt. Eine Interessenbekundung begründet daher keinerlei Anspruch des Unternehmens auf Beteiligung an dem beabsichtigten Vergabeverfahren.

Ein Unternehmen, das bis zum 16.02.2026 nicht zur Angebotsabgabe eingeladen worden ist, wurde für diese beschränkte Ausschreibung nicht berücksichtigt.

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