Die Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung
des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind für die nachstehend angegebenen Beurteilungsgruppen zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
- AK2
Verfügt der Bieter nicht über den entsprechenden Nachweis, kann er auch folgende Erklärungen (kumulativ) abgeben:
- eine Bestätigung über die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) und
- eine Verpflichtung dazu, dass im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung ein Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RALGZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abgeschlossen und die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchgeführt wird.
Es sind mindestens 3 Referenznachweise über die innerstädtische Kanalerneuerung in offener Bauweise vorzulegen, die jeweils folgende drei Mindestanforderungen kumulativ (= in Summe) erfüllen:
1. Die innerstädtische Kanalerneuerung in offener Bauweise wurde innerhalb der letzten fünf Jahre durchgeführt und abgeschlossen.
2. Sie verfügt über mindestens einer Tiefe von >= 3 m.
3. Sie verfügt über mindestens einer Länge von >= 50 m.
Jede Referenz über innerstädtische Kanalerneuerung in offener Bauweise muss diese drei genannten Mindestanforderungen sämtlich erfüllen.
Es ist die Eigenerklärung (Formular I) und auf weitere Aufforderung des Auftraggebers ggf. auch der Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen pro Versicherungsfall vorzulegen:
- Personen- und Sachschäden: 3.500.000 Euro.
- Vermögensschäden: 200.000 Euro.
Es ist die Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG vorzulegen.
Es ist ein Nachweis/Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen.
Zusätzlich:
Sollte keine Präqualifikation vorhanden sein, ist das Formular 124 mit dem Angebot einzureichen.