Anlagen- und Industriereinigung der betreibenden Müllverbrennungsanlage (u.a. Kesselhaus, Rauchgasreinigungsanlage, Müllbunker u. Krananlagen) sowie Außenanlagen- u. Kauenreinigung
siehe Leistungsbeschreibung A03
Mit der Option um (bis zu 3 mal) jährliche Verlängerung bis max. 31.03.2030
siehe Verfahrensbedingungen (A02) Punkt 4.2.1 Höhe des Preises für die Anlagen-, Industrie- u. Kauenreinigung
siehe Verfahrensbedingungen (A02) Punkt 4.2.2. Reaktionszeit
bitte fehlende Unterlagen nach Aufforderung nachsenden
Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems ISO 9001 oder gleichwertigNachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder gleichwertigNachweis eines zertifizierten Arbeitsschutz- und Umweltmanagementsystems oder gleichwertigZur Nachweisführung der o.g. drei Kriterien genügt zunächst die Vorlage eines entsprechenden Zertifikates/ einer Urkunde
zur Nachweisführung genügt zunächst die Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handelskammer oder Industrie- und Handelskammer) und der Registernummer.
Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren:Zur Nachweisführung genügt zunächst eine Eigenerklärung zur Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren:Zur Nachweisführung genügt zunächst die Eigenerklärung zu den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage von geprüften Jahresabschlüssen oder vergleichbaren Nachweisen (z.B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen.
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung gem. der vertraglichen Vorgaben:Zur Nachweisführung genügt zunächst der Nachweis der entsprechenden Versicherung.
Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Dienstleistungen (nicht älter als drei Jahre):