I. Zahlungen werden geleistet nach § 16 VOB Teil B
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II. Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten
Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft
1. Die Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung beträgt 3% des
Bruttoauftragswertes in Form einer selbstschuldnerischen
Bankbürgschaft.
2. Die Sicherheitsleistung für die Gewährleistung beträgt 3% der
Gesamtbruttoschlussrechnungssumme in Form einer unbefristeten,
selbstschuldnerischen Bankbürgschaft.
gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit gesamtschuldnerischer Haftung
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III: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind,
- in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
- welche Einzelperson die kaufmännische Federführung ausübt,
- welche Einzelperson die technische Federführung ausübt
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Die Bieter haben mit Angebotsabgabe unter anderem folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
3.
Eigenerklärung des Bieters gem. den Vergabeunterlagen
(Eigenerklärung Nr. 3), dass:
a.) die Geschäftssprache auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr deutsch ist,
b) die Angebotsbearbeitung, die gesamte Vertragsabwicklung,
Zeichnungen und Dokumentationen in deutscher Sprache ausgefertigt
werden,
c) das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene Personal
verhandlungssicher deutsch sprechen, schreiben und lesen kann,
4.
Eigenerklärung des Bieters gem. den Vergabeunterlagen
(Eigenerklärung Nr. 4), dass die Abwicklung des Gesamtauftrages auf
der Grundlage einschlägiger EU-, DIN-, DVGW-, AGFW-, VDE Normen,
deutscher Trinkwasserverordnung und Unfallverhütungsvorschriften
einschlägiger deutscher oder europaweit harmonisierter, vergleichbarer
technischer Regelwerke, Vorschriften und Richtlinien erfolgt.
5.
Eigenerklärung des Bieters gem. den Vergabeunterlagen
(Eigenerklärung Nr. 5), dass die vollständige Übernahme des gesamten
Leistungsumfanges zugesichert wird, (Das Angebot muss die
Gesamtheit der Lieferungen und Leistungen umfassen).
6.
Eigenerklärung des Bieters gem. den Vergabeunterlagen
(Eigenerklärung Nr. 6), dass das MINDESTLOHNGESETZ (MiLoG)
bekannt ist und Anwendung findet.
7.
Eigenerklärung des Bieters gem. den Vergabeunterlagen
(Eigenerklärung Nr. 7) Bezug zu Russland
8.
Eigenerklärung des Bieters gem. den Vergabeunterlagen
(Eigenerklärung Nr. 8) Verhaltenskodex
9. Formular 124
10. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach
§§ 123 Abs. 1 und Abs. 4, 124 GWB