- Eigenerklärung des Bewerbers bezüglich des für die Leitung und
Aufsicht vorgesehenen technischen Personals.
Folgende weitere Nachweise der Fachkunde Los 1:
- Bescheinigung Straßenbaumeister, Tiefbauingenieur oder vergl.
Qualifikation nach EU-Recht
- Eigenerklärung des Bewerbers gem. den Bewerbungsunterlagen
(Eigenerklärung 15.2 "personellen und gerätetechnischen Anforderungen
Tiefbau- und Kabelverlegearbeiten Los 1"), dass
a) er an Werktagen für die Tiefbau- und Kabelverlegearbeiten
Personal und Geräte für bis zu 4 Baustellen (= 4 Kolonnen) bereitstellen kann und wird.
Die personellen und gerätetechnischen Anforderungen pro Kolonne sind wie folgt:
1 Polier, 1 Geräteführer, 1 Fachhandwerker, 1 Bagger (Eignung für Straßendecken), 1 LKW 7,5 t oder Container 7,5m³, 1 Wasserpumpe sowie Aggregat, Absperrmaterial (einschließlich Beleuchtung).
b) grundsätzlich bei der technischen und personellen Ausrüstung das
DVGW Arbeitsblatt GW 381 (A) Anwendung findet
c) Führen von Baugeräten nur von Fachkräften durchgeführt wird, die
eine Ausbildung und Prüfbescheinigung nach DVGW-Arbeitsblatt
GW129 erhalten haben.
- Eigenerklärung des Bewerbers gem. den Bewerbungsunterlagen
(Eigenerklärung 15.3 Rohrbau für Los 1), dass:
a) er an Werktagen für für den Bereich Rohrbau
Personal und Geräte für bis zu 2 Baustellen (= 2 Kolonnen) bereitstellen können und werden.
Die personellen und gerätetechnischen Anforderungen pro Kolonne sind wie folgt:
1 Rohrleger/Schweißer, 1 Fachhandwerker, 1 Montagewagen,
1 Schweißaggregat mit Schweißplatzausrüstung
b) dass grundsätzlich bei der technischen und personellen Ausrüstung das DVGW Arbeitsblatt GW 381 (A) Anwendung findet
- Eigenerklärung des Bewerbers gem. den Bewerbungsunterlagen 15.4,
dass der Bieter die Gerätschaften für maschinellen Kabelziehen hat und die erforderlichen Arbeiten gemäß der VDE-AR-N 4222 durchführen kann. Grundsätzlich haben bei maschinellen Kabelziehen die Vorgaben der VDE-AR-N 4222 Anwendung zu finden.
- Eigenerklärung des Bewerbers gem. den Bewerbungsunterlagen
(Eigenerklärung 15.5 "bezüglich der Rufbereitschaft und Störungsbeseitigung für Los 1"),
dass er für die Rufbereitschaft und Störungsbeseitigung jederzeit 1 Kolonne im gesamten Stadtgebiet bereitstellen kann und wird, deren Reaktionszeit nach Anruf der Stadtwerke Herne AG bis
zum Eintreffen vor Ort maximal 60 Minuten betragen darf (Ziffer 15.6. ist zu beachten).
Die personellen und gerätetechnischen Anforderungen pro Kolonne sind wie folgt:
1 Polier, 1 Geräteführer und 1 Fachhandwerker, 1Rohrleger/Schweißer,
1 Fachhandwerker, 1 Bagger (Eignung für Straßendecken, Löffelinhalt bis 0,6 cbm), 1 LKW über 7,5 t oder Container 7,5m³,
1 Montagewagen, 1 Wasserpumpe sowie Aggregat, Absperrmaterial
einschließlich Beleuchtung. Weitere Anforderungen und Vorgaben zur
Rufbereitschaft und Störungsbeseitigung der Lose 1 ergeben sich
aus Ziff. VI.3).
- Detaillierte Darlegung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Reaktionszeit zu Ziffer 15.5. (Punkt 15.6)
- Bescheinigung bezüglich gültige Zertifizierung nach DVGW gemäß Arbeitsblatt GW 301 für Gas: G3-Zulassunggetrennt nach den Werkstoffen: Stahl, Polyethylen (G3st, G3pe). (Punkt 15.7)