Leasing, Waschen und Instandsetzen von Arbeitsschutzkleidung
Leasing, Waschen und Instandsetzen von Arbeitsschutzkleidungfür die Stadtwerke Bochum Holding GmbH, die Stadtwerke Bochum GmbH, die Stadtwerke Bochum Netz GmbH und die Stadtwerke Witten GmbH.
Der Auftrag verlängert sich zweimalig jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch den Auftraggeber mit einer Frist von sechs Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Er endet spätestens nach 48 Monaten Laufzeit.
Es erfolgt eine Umrechnung der Preise in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das günstigste Angebot, d.h. das Angebot mit dem 2-fachen Preis ggü. dem günstigsten bekommt null Punkte.
Einreichung der kostenlosen Arbeitsschutzkleidung für den Trageversuch.
Es erfolgt eine Umrechnung des Anteils der nachhaltig produzierten Fasern in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das Produkt, d.h. das Produkt mit dem 2-fachen Anteil an nachhaltig produzierten Fasern ggü. dem Angebot mit dem geringsten Anteil an nachhaltig produzierten Fasern bekommt null Punkte.
Lieferzeit für Neu- und Ersatzbestellungen / GrößenwechselLieferzeit Instandsetzung
Angabe der Fahrzeugart, mit welcher wir beliefert werden.
Es erfolgt eine Umrechung des Anteils der Fahrzeugart in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das Produkt, d.h. das Produkt mit dem 2-fachen Anteil an nachhaltig produzierten Fasern ggü. dem Angebot mit dem geringsten Anteil an nachhaltig produzierten Fasern bekommt null Punkte.
Angabe zur Verwendung vom Anteil Ökostrom zum Gesamtverbrauch der Wäscherei in der unsere Wäsche gewaschen wird bei unserem Gesamtauftrag über die gesamte Vertragslaufzeit.
Es erfolgt eine Umrechnung des Anteils des Ökostroms in Wertungspunkte gem. der linearen Interpolation: Bepunktung je nach Abstand auf das Produkt, d.h. das Produkt mit dem 2-fachen Anteil an nachhaltig produzierten Fasern ggü. dem Angebot mit dem geringsten Anteil an nachhaltig produzierten Fasern bekommt null Punkte.
Die Ausschreibung enthält den Bedarf an Arbeitsschutzkleidung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH, der Stadtwerke Bochum Netz GmbH, der Stadtwerke Bochum GmbH und der Stadtwerke Witten GmbH. Sämtliche in der Ausschreibung genannte Mengen entsprechen dem voraussichtlichen Jahresbedarf für die 2026 und 2027. Sie sind lediglich geschätzt und können über- oder unterschritten werden. Falls die Verlängerungsoption in Anspruch genommen wird, werden weitere Mengen benötigt. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt auf der Basis des Rahmenvertrages der ewmr GmbH direkt gegenüber dem verbundenen Unternehmen. Sämtliche Lieferungen erfolgen frei Haus einschließlich aller Nebenkosten wie z. B. Verpackung, Transportversicherung und Maut.Hiervon abweichende Lieferzeiten sind im Preisblatt verbindlich anzugeben und werden gemäß Bewertungsmatrix "Lieferzeit" entsprechend bewertet.Des Weiteren geben Sie bitte ebenfalls den Anteil nachhaltig produzierte Fasern, die Fahrzeugart und den Anteil am Ökostrom gem. Bewertungsmatrix im Preisblatt verbindlich an. Dies wird entsprechend gem. Bewertungsmatrix "Qualität - Anteil nachhaltig produzierte Fasern", "Fahrzeugart" und "Ökostrom" bewertet.Hält der Auftragnehmer aus Gründen, die er zu vertreten hat, die im Rahmenvertrag vereinbarten Lieferzeiten nicht ein, so hat er für jede angefangene Kalenderwoche der Überschreitung eine Konventionalstrafe in Höhe von 0,5 % des jeweiligen Bestellwertes, im Ganzen aber nicht mehr als 5 % des jeweiligen Bestellwertes zu zahlen. Die Zahlung der Rechnungen erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang und Warenerhalt unter Abzug von 3 % Skonto.Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre nach Lieferung.Die beigefügten "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen", der "Verhaltenskodex für Lieferanten" sowie diese Vorbemerkungen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Alle Unterlagen werden ausschließlich über den benannten Kommunikationsbereich (Vergabeplattform) zur Verfügung gestellt. Die gesamte Kommunikation inkl. der Frage- und Antwortstellungen findet ausschließlich in diesem Kommunikationsbereich statt. Alle Interessenten haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, die bereitgestellten Informationen rechtzeitig abzurufen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen und sämtliche Korrespondenz ist in deutscher Sprache zu führen. Nichtdeutschsprachige Unterlagen müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch eingereicht werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.