Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Nachweis in Kopie darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein.