Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht (AVV-Nr. 200303) als Abfälle gemäß den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Die Leistung bezieht sich auf den Zeitraum von dem 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 mit Option zur Verlängerung bis zum 31.12.2028.
Die Stadt Gelsenkirchen - GELSENDIENSTE als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin setzt im Rahmen der kommunalen Straßenreinigung Kehrmaschinen unterschiedlichster Größe ein. Der hierbei anfallende Straßenkehricht wird in Abrollcontainer umgeladen oder gekippt und zum Teil vorverdichtet und entwässert.
Die Gesamtmenge wird für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 (2 Jahre + 1 Jahr Verlängerungsoption) mit insgesamt 10.500 Mg angenommen.
Die tatsächlich anfallenden Mengen können Schwankungen unterliegen. Die Mengen der letzten drei Jahre betrugen im Durchschnitt: 3.272,93 Mg/a.
Die Gesamtmenge ist unbestimmt, deswegen verpflichtet sich GELSENDIENSTE nicht, eine bestimmte Mindestmenge während des ausgeschriebenen Zeitraumes an den Auftragnehmer zu übergeben.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber zum Ende der Grundlaufzeit die Option ein, den Vertrag einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2028 zu verlängern.
Unter diesem Kriterium wird die vom Bieter im Angebotsvorblatt angegebene Preis für die Überlassung der Abfälle je Los gewertet.
Das (nicht auszuschließende) Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 70 Punkte.
Unter diesem Kriterium wird die vom Bieter im Angebotsvorblatt angegebene einfache Entfernung des Übernahmestandorts zur ersten Übernahmeanlage in Kilometern gemäß Google Maps je Los bewertet.
Das Angebot mit der geringsten Entfernung (sofern nicht auszuschließen) erhält die maximale Punktzahl von 30 Punkten.
Sollten die Optionen zur Vertragsverlängerung gezogen werden, erfolgt eine Wiederkehr im Jahr 2028.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
elektronisch
Bieter sind nicht zugelassen
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
a) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
zu a) Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht) und der Registernummer*
* Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formular "Eigenerklärung zur Eignung" enthalten. Das Formular ist von Ihnen entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.
b) Anzeige nach § 53 KrWG, sofern keine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorliegt
zu b) Bestätigung der Anzeige nach § 53 KrWG bzw. Bestätigung, dass eine Anzeige nach § 53 KrWG nicht erforderlich ist, da der Betrieb über eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG verfügt*
c) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren bezogen auf das gesamte Unternehmen
zu c) Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren*
* Die vorstehend mit einem Sternchen gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formular "Eigenerklärung Umsätze und Beschäftigte" enthalten. Das Formular ist von Ihnen entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.
d) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren, soweit er die Verwertung von Straßenkehricht betrifft
zu d) Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren*
e) Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
zu e) Eigenerklärung zur Anzahl der jahresdurchschnittlich in den drei Kalenderjahren Beschäftigten; es sind für jedes der genannten Kalenderjahre jeweils gesonderte Angaben zu machen*
f) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder ein gleichartiger Nachweis der ordentli-chen Betriebsführung im Sinne der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (z. B. bzgl. Personalqualifikation, betriebsorganisatorischer Unterlagen, Einhaltung von Rechts-vorschriften) für die angebotene Entsorgungsanlage bzw. für einen Übergabepunkt für die Verwertung von Straßenkehricht
zu f) Vorlage der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für die Abfallschlüsselnummer 200303
g) Nachweis der Nutzungsfähigkeit der Anlage(n)
zu g) Hierzu ist ein entsprechender Nutzungsnachweis des Anlagenbetreibers bzw. die behördliche Genehmigung des Anlagenstandortes vorzulegen. Soweit der Bieter selbst Betreiber der Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis über eine entsprechende Eigenerklärung erfolgen. Der (die) Standort(e) der ersten Übernahmeanlage bzw. der Entsorgungsanlagen ist (sind) vom Bieter anzugeben und zu beschreiben
h) ggf. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, insbesondere anderer Entsorgungsbetriebe
zu h) Referenzliste über die Durchführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Vergleichbare Leistungen sind solche, die die Entsorgung von Straßenkehricht betreffen. Die Referenzliste muss mindestens den Namen und die Adresse des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer, die jeweils entsorgte Menge und den Beauftragungszeitraum enthalten.
i) ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen, insbesondere anderer Entsorgungsbetriebe
zu i) ggf. Verzeichnis der Teilleistungen, die der Bieter an andere Unternehmen, insbesondere anderer Entsorgungsbetriebe weiter zu vergeben beabsichtigt**
zu i) ggf. Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen, insbesondere anderer Entsorgungsbetriebe, an die Teilleistungen weitervergeben werden sollen**
** Für die vorstehend mit zwei Sternchen gekennzeichneten Erklärungen sind vom Auftraggeber Formulare vorgegeben und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellt. Diese sind zu auszufüllen und dem Angebot beizufügen, wenn der Bieter nicht die gesamte Leistung im eigenen Unternehmen erbringen wird (Nachunternehmer, siehe auch 4.7).
Zahlung der prüffähigen Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto.
- Leistungsbeschreibung Punkt 3 - Übernahme und Entsorgung von Straßenkehricht- Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der GELSENDIENSTE, Stand 10/2013- Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW)- Vertrag über die Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht (AVV-Nr. 200303)
Jeder Bieter hat die Möglichkeit, auf ein oder mehrere Lose zu bieten. Der Zuschlag kann entweder für jedes Los einzeln vergeben werden oder es besteht die Option, alle Lose an einen einzigen Bieter zu vergeben.