c) Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für AVV-Nr. 020204, 020305, 020502, 020603 oder gleichartiger Nachweis
d) Referenzliste über vergleichbare Leistungen (mind. zwei Referenzen) in den letzten drei Jahren*
e) Nutzungsnachweis der Entsorgungsanlage(n) bzw. behördliche Genehmigung des Anlagenbetreibers
f) Nachweis über Verfügbarkeit geeigneter Spezialfahrzeuge (Saug-/Spülfahrzeuge)
g) Erklärung, dass keine Fahrzeuge eingesetzt werden, in denen ölhaltiges Wasser oder Industrieschlamm transportiert wurde
Die vorstehend mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formularsatz "Auszufüllende Formulare und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.