Beschaffung von einem Pritschenfahrzeug der 3,5-Tonnen-Klasse
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
GELSENDIENSTE
Ebertstr. 30
45879
Gelsenkirchen
Deutschland
Einkauf / SG-EK
Laura Gottschlich
+49 209-954-3945
laura.gottschlich@stadtwerke-gelsenkirchen.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1DQ0Z

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYY1DQ0Z/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die GELSENDIENSTE benötigen für die Abteilung Stadtbildpflege ein Pritschenfahrzeug der 3,5-Tonnen-Klasse mit Doppelkabine und Dreiseitenkipper. Das Fahrzeug wird hauptsächlich im Bereich der Grünflächenunterhaltung für den kombinierten Personen-, Werkzeug-, Maschinen- und Materialtransport eingesetzt. Das Fahrzeug wird häufig im Gespannbetrieb eingesetzt und fährt in erster Linie im städtischen Nahverkehr. Zudem wird das Fahrzeug sehr intensiv als Arbeitsgerät auf Baustellen (GaLa-Bau) eingesetzt und in stark frequentierten Grünanlagen und auf öffentlichen Verkehrswegen, die Umsicht und die benutzerfreundliche Bedienstruktur von großer Bedeutung. Diesem Umstand ist konstruktiv und bei allen Zubehörteilen oder Ausrüstungselementen Rechnung zu tragen.

Haupterfüllungsort

GELSENDIENSTE
Adenauerallee 115
45891
Gelsenkirchen

Das Fahrzeug ist mängelfrei, sauber und vollgetankt (Diesel und Ad Blue) am Betriebshof Adenauerallee 115 in 45891 Gelsenkirchen zu übergeben.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Preisliche Aspekte
70%
Lieferfrist
15%
Service- und Garantieleistungen
15%

Die Auswahl der Wertungskriterien erfolgte unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie dem aktuellen Stand der Technik, inklusive der Einbeziehung ökologischer Kriterien.

Weitergehende Informationen zum konkreten Bewertungsvorgehen sind den Vergabeunterlagen "02_Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.

Ausführungsfristen

Die verbindliche Lieferfrist ist im Leistungsverzeichnis anzugeben und wird gemäß Wertungskriterien gewertet.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

*Eintragung im Berufs- ODER Handelsregister
Zur Nachweisführung genügen zunächst folgende Eigenerklärungen und Nachweise:
Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht) und der Registernummer.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

*Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: Mindestdeckungssumme von
- 5.000.000 EUR für Personenschäden und Sachschäden,
- 1.000.000 EUR für Vermögensschäden
und daraus resultierende Folgeschäden

*Erklärung über den Gesamtumsatz mit bestimmten Mindestjahresumsatz i. H. v. 160.000,- EUR.

Die vorstehend mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formularsatz "Auszufüllende Formulare und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

*Zwei in Art und Umfang vergleichbare Referenzen, bei der Sie die wesentlichen Lieferleistungen innerhalb der letzten drei Jahre erbracht haben mit Angaben zu:
- Auftraggeber
- Auftragswert
- Zeitraum der Leistungserbringung

*Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Unterauftragnehmer / Subunternehmer), und zwar insbesondere derjenigen, die mit Service und Reparatur beauftragt sind.
- Anzahl, Einsatz und Qualifikationen der eingesetzten Mitarbeiter

Die Existenz eines mobilen Vor-Ort-Services und einer Servicewerkstatt, die innerhalb von 30 Minuten, gemessen ab Betriebshof Adenauerallee 115 in Gelsenkirchen mit dem PKW oder LKW erreichbar ist.

Muster, Beschreibungen, Fotografien des zu liefernden Fahrzeugs, wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist. (z. B. Prospekt mit technischen Daten).

Die vorstehend mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Eigenerklärungen sind in dem vom Auftraggeber vorgegebenen und Ihnen elektronisch in Dateiform zur Verfügung gestellten Formularsatz "Auszufüllende Formulare und Erklärungen" enthalten. Das Formular ist entsprechend auszufüllen und muss dem Angebot beigefügt werden.

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

30 Tage netto
nach Abnahme und Eingang der prüffähigen Rechnung.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

10.08.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

10.09.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Zuschlagserteilung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung eine Baubesprechung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer stattfindet.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Werktagen nach Zuschlagserteilung, mindestens drei Terminvorschläge in Textform zu unterbreiten. Die Terminvorschläge sind an die GELSENDIENSTE, Technische Koordination zu richten.

Kontaktdaten: technische-koordination@gelsendienste.de

Findet innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung keine Baubesprechung statt, ist die aufschiebende Bedingung endgültig nicht eingetreten und somit die Zuschlagserteilung gem. § 158 Abs. 1 BGB unwirksam. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.

Erfolgt die Baubesprechung aus Gründen, die ausschließlich vom Auftraggeber zu vertreten sind, nicht innerhalb der genannten Frist, gilt die Bedingung gem. § 158 Abs. 1 BGB als eingetreten und die Zuschlagserteilung wird mit Ablauf der Frist wirksam. In diesem Fall wirken Auftraggeber und Auftragnehmer auf eine unverzügliche Durchführung der Baubesprechung hin.

Die Durchführung der Baubesprechung ist in allen Fällen zwingende Voraussetzung für den Beginn der Produktion.

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