Wir weisen daraufhin, dass gemäß § 75a GO NRW in Verbindung mit der Satzung der Stadt Waltrop über die Vergabe von Aufträgen die VOB/A keine Anwendung findet.
Die Stadt Waltrop wird für das zur Ausführung kommende Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abschließen. Die Versicherungssumme wird anteilsmäßig auf alle bauausführenden Auftragnehmer umgelegt. Der auf den Auftragnehmer entfallende Prämienanteil beträgt bis zu 0,4 % der Bruttoabrechnungssumme. Die Prämie ist gesondert zu zahlen und wird nicht von der Abrechnungssumme abgezogen. Hat der Auftragnehmer eine eigene Bauleistungsversicherung abgeschlossen, so ist spätestens bei der Auftragsvergabe der Nachweis über den Abschluss der Stadt Waltrop vorzulegen. Der Auftragnehmer ist dann von der Prämienumlage befreit.
Für Bauwasser und Baustrom werden anteilig je 0,2 % berechnet.
Die Urkalkulation ist durch gesonderte Aufforderung nach Auftragserteilung in einem verschlossenen Umschlag bei der Stadt Waltrop zu hinterlegen.
Wir behalten uns vor, über die Angebote mit den entsprechenden Bietern zu verhandeln. Der Zuschlag kann auch ohne Verhandlungen auf Ihr Erstangebot erteilt werden.