Nachweis zur Eignung des Unternehmens (Nachweis nach § 6 a VOB/A)
Die Anforderungen der RAL-Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 sind zu erfüllen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens der Gütergemeinschaft Güteschutz Kanalbau ist.
Geforderte Gütezeichen:
S27 oder vergleichbar, S10 oder vergleichbar, S15 oder vergleichbar,
S51 oder vergleichbar, S42.2 oder vergleichbar
Die Anforderungen sind gleichfalls erfüllt, wenn der Bieter die Qualifikation des Unternehmens durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 Erstprüfung für die geforderten Arbeitsbereiche nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vetrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige Eigenüberwachung
entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. Die Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.
Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG - NRW/VOB) für die Vergabe von Bauleistungen.