Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um den Abschluss eines Leasingvertrages über die Beschaffung, Reinigung und Instandhaltung von PSA Warnschutz gemäß Leistungsbeschreibung
Der Vertrag beginnt ab Auftragserteilung und hat eine Laufzeit von vier Jahren und einer einmaligen Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre. Der Vertrag läuft längstens zum 31.12.2032.
Die ökologischen Auswirkungen des angewandten Waschverfahrens und der zugehörigen Technik werden im Rahmen der Wertung beachtet.
Dazu ist das verwendete Waschverfahren zu beschreiben und ökologisch wertvolle Vorteile sind herauszustellen. Bspw. kann angegeben werden, welche Waschmittel / Waschchemie verwendet wird, die Höhe des Wasserverbrauchs pro Kg Wäsche, die Höhe des Stromverbrauchs pro Kg Wäsche bzw. welches Reinigungsmethode angewandt wird und ob die eingesetzten Mittel biologisch abbaubar sind. Entsprechende Zertifikate und Nachweise sind einzureichen.
Auf die Angebote mit einem plausiblen Konzept, dass bei den Reinigungsabläufen auf die ökologischen Auswirkungen geachtet wird, wird ein Wertungsvorteil gewährt. Die Nettogesamtangebotssumme wird in diesen Fällen um 3% reduziert. In den Fällen, in denen sich ein Konzept objektiv besonders von den übrigen Konzepten absetzt, wird die Nettogesamtangebotssumme um 6% reduziert. Der reduzierte Angebotswert wird entsprechend im Rahmen der preislichen Wertung berücksichtigt.
- 40% Bedienerfreundlichkeit des Webportals über die Verwaltung der Kleidung
- 60% Tragekomfort, mit Vorstellung der Kleidung und einem Tragetest über maximal 5 Tage
- 50% Darstellung des Servicekonzepts und der Organisationsstruktur
- 50% % Kundenspezifische Bearbeitung der Wäsche.
Es wird auf das Dokument "Hinweise zu den Verfahrensschritten" verwiesen. Dieses befindet sich im Teilnahmebogen.
Die Höchstabnahmemenge des Vertrages liegt bei 3.388.235,29 EUR netto.
Im Sinne der von der Stadt verfolgten Nachhaltigkeitsstrategie sind vorrangig Produkte zu beschaffen, die unter sozial gerechten Arbeitsbedingungen hergestellt sind. Aus diesem Grund sollen Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die dafür Sorge tragen, dass die im konkreten Auftrag beschafften Waren unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
Sofern sensible Produkte, wie z.B. Dienstkleidung, aus bestimmten Herkunftsländern oder -gebieten beschafft werden (die sich aus der für den Zeitpunkt der Angebotsabgabe maßgeblichen DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete ergeben), sind entsprechende Nachweise zur Einhaltung der o.g. Mindeststandards von den Unter-nehmen im Rahmen des Vergabeverfahrens vorzulegen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass für Produktions-/Herkunftsländer, die nicht in der DAC-Liste enthalten sind (z.B. "klassisch europäische Länder" wie Deutschland, Frankreich, Polen, Tschechien, ...) kein weiterer Nachweis bezüglich der Arbeitsbedingungen vorzulegen ist.
Weiterhin wird auf die ökologischen Auswirkungen dahingehend geachtet, dass sowohl der Energie- und Wasserverbrauch als auch die Nutzung von umweltfreundlichen Waschmitteln in die Wertung mit einbezogen werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Subunternehmer:Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereitstellung der Unterlagen:Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 2 Vergabeverordnung unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 4 Vergabeverordnung nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsausübung
- Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 u. 124 GWB vorliegen.
- Erklärung zum Umsatz allgemein und in dem vergabespezifischen Geschäftsbereich Mietkleidung Warnschutz
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
- Es sind zwei Referenzen über die Lieferung und das Waschen von Arbeitsschutzkleidung vorzulegen. Das Investitionsvolumen für die Referenz beträgt mindestens: 100.000 Mio. EUR brutto
- Anzahl der Beschäftigten allgemein und in dem vergabespezifischen Geschäftsbereich Mietkleidung Warnschutz- mind. Mitarbeiter (i. Mittel der letzten 3 Jahre) in den folgenden Fachdisziplinen:- Außendienstmitarbeiter für die Kundenbetreuung: 5 MA - Mitarbeiter im Reinigungsbereich der Mietkleidung: 20 MA - Auslieferungsfahrer: 5 MA- Qualitätskontrolle: 2 MA
(Bitte entnehmen Sie die genaue Punkteverteilung dem Teilnahmeantrag.)
- Erklärung über die verfügbare technische Ausrüstung- Nachweis bei Ausfall der Wäscherei, dass ein anderer Betrieb desselben Unternehmens die Leistung erbringen kann.
- Erklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung: Mindestens nötige Deckung: 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden.
- Angaben zur Vergabe an Mietkleidung mit Warnschutz- mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Mietkleidung mit Warn-schutz- Art der Mietkleidung: Mieten von Arbeitsschutzkleidung mit Warnschutz und Waschen von Arbeitsschutzkleidung mit Warnschutz- mind. 1 Projekt mit Investitionssumme 100.000 EUR brutto- Planung und Realisierung muss abgeschlossen sein- Mindestens für 100 Mitarbeiter
- Erklärung und Nachweis zum Bestand des Unternehmens am Markt
-Umsatz (Honorar) mind. 1.000.000 EUR netto i. Mittel der letzten 3 Jahre für die o.g. Fachdisziplin
- Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind
- Angaben über die Art und Größe des Unternehmens (Anzahl der Mitarbei-ter/innen und Produktportfolio; Firmenprofil/Selbstdarstellung)
Leitung sowie stellvertretenden Leitung, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden; Kundendienst- mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Mietkleidung mit Warnschutz. Eine Marktteilnahme von weniger als drei Jahren ist zugelassen, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann-mind. 1 Projekt mit Investitionssumme 100.000 EUR brutto
Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen hinsichtlich der Eignung zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.