Durch den Entfall der Stahl- und Koksproduktion am Standort in der Dortmunder Nordstadt und ihre räumliche Konzentration auf dem Gelände sind großflächige, zusammenhängende Areale brach gefallen und standen im Folgenden für eine städtebauliche Neuentwicklung zur Verfügung.
Bereits entstanden oder in der konkreten Planung sind mehrere großflächigere Gewerbeansiedlungen mit vielen neuen Arbeitsplätzen. Hinzukommen soll zudem ein ganzes Wohnquartier mit bis zu 800 Wohneinheiten.
Der " Grüne Ring" w ird mit seiner ca. 34 Hektar großen Fläche ein Ort der Begegnung im öffentlichen Raum werden und mit seinen Sport-, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten das Wohnumfeld aufwerten. Darüber entsteht eine bessere Anbindung an die Stadtteile Eving und Scharnhorst sowie an die nördliche Innenstadt. Der " Grüne Ring " ist zentraler Bestandteil des 2023 beschlossenen Integrierten Handlungskonzepts Westfalenhütte (Größe 450 Hektar). Dieses Konzept bündelt verschiedene Maßnahmen zur Entwicklung der Fläche und ihres Umfelds . Verknüpft damit sind bessere Verkehrsanbindungen für Fußgänger* innen, Radfahrende, öffentlichen Verkehr und Autoverkehr. Auch ein neuer Garten für das Hoesch-Museum und die Weiterentwicklung des 2022 auf das Gelände transportierten Hoesch-Stahlbungalows zum Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Begegnungsort sind Teile des Konzepts. Gleiches gilt für die Aufwertung des Hoeschplatzes.
Vorhandene Grundstückssituation:
Der " Grüne Ring" wird in verschiedene Teilbereiche unterteilt. Der SiGeKo und DGUV Koordinator wurde bereits für den erste Teilbereich Hoeschmuseum beauftragt . Bei der jetzigen Ausschreibung handelt es sich lediglich um die Leistung für die noch folgenden Teilbereiche nach Teilen.
Erfolgte Vorarbeiten:
Auf der Baustelle finden großflächige Bodensanierungsmaßnahmen , vorlaufend zu den Leistungen des Garten- und Landschaftsbaus statt. Durch die Erstellung des angrenzenden Umlagerungsbauwerks mit kontaminierten Böden, gibt es angrenzend an den Teilbereich Nord definierte schwarz-weiß Bereiche, welche zwingend zu beachten sind.
Die im Projekt tätigen Personen müssen je nach Tätigkeitsbereich die entsprechenden gültigen Qualifikationen gemäß §3 BaustellV bzw . R AB 3 0 sowie DGUV Regel 1 01-004
vorweisen.
Darüber hinaus sind folgende Kenntnisse erforderlich:
Baufachliche Kenntnisse, soweit sich daraus Auswirkungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ergeben, in folgenden Bereichen: Planung von baulichen Anlagen,
Regelwerke, Standsicherheit, Baustoffe, Bauverfahren, Baugeräte , Bauausführung, Baustelleneinrichtungsplanung , Bauablaufplanung, Baustellenorganisation, Technischer Ausbau, Technische Ausrüstung, Wartung, Unterhaltung und Erhaltung baulicher Anlagen, Ausschreibung, V rgabe, Bauvertragsrecht.
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse umfasst das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz, s owie das Arbeitsrecht. Die Grundsätze des Arbeitsschutzes, die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen sowie die Organisation des Arbeitsschutzes.
Spezielle Koordinatorenkenntnisse erfordert die Kenntnisse zur BaustellV, über dessen Zweck und Sinn, Anwendungsbereich, Anforderungen, A ufgaben und Pflichten sowie der rechtlichen Stellung, das Arbeiten mit Vorankündigungen, dem Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplanes und der Unterlage für spätere Arbeiten und die Koordinierung selbst.
Bei einem Wechsel der Mitarbeitenden ist für einen adäquaten Ersatz zu sorgen.
Da das Projekt durch verschiedene Förderzugänge unterschiedlichster Fördermittelgeber finanziert wird, ist die korrekte, getrennte Abrechnung und Beauftragung der Leistungen bezogen auf den entsprechenden Förderzugang zwingend notwendig.
Aus diesem Grund gliedert sich die Ausschreibung in fünf Teile.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur
die Leistungen der Teile 1 -3. Der Auftraggeber behält sich vor , die Beauftragung auf diese Teilleistungen zu beschränken.
Für zwei Teile ist die Finanzierung bislang nicht gesichert . Die Leistungen der Teil 4 -5 sind somit noch nicht beauftragt. Eine Übertragung dieser optionalen Leistungen durch den Auftraggeber, einzeln oder im Ganzen, ist durch schriftliche Mitteilung möglich. D er Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese dem Auftragnehmer im Zeitraum von 12 Monaten nach Abschluss der letzten bereits beauftragten Leistung überträgt.
Leistungen aus nachfolgenden Teilen ohne vorherige Beauftragung durch den Auftraggeber erfolgt auf eigenes Risiko des Auftragnehmers ohne Vergütungsanspruch des Auftraggebers.
Aus der abschnittsweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung der Vergütung ableiten.
Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.