Lage der Baustelle & Grundeigentum
Ausbauabschnitt: Einrichtung einer Fahrradstraße im Rahmen der Veloroute 1 (VR1) auf einer Länge von ca. 240 m.
Räumliche Abgrenzung: Das Teilstück 8b (TS8b) verläuft im Stadtbezirk Dortmund-Eving in der Erschließungsstraße parallel zur Evinger Straße (B 54), östlich des Bahnkörpers der Stadtbahn. Die Begrenzung erfolgt im Süden durch Hausnummer 422 und im Norden durch Hausnummer 448.
Eigentum & Wegerecht: Alle überplanten Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Dortmund und sind als öffentlich gewidmete Straßenverkehrsflächen (ÖWG-Flächen) ausgewiesen. Straßenbaulastträger ist die Stadt Dortmund.
Grunderwerb: Zur Anbindung an das südlich angrenzende Teilstück 8a ist der Erwerb eines ca. 30 m langen Straßenabschnitts erforderlich; der Erwerbsprozess ist bereits eingeleitet.
Umfang der Baumaßnahmen & Technische Ausführung
Fahrbahnmarkierung & Gestaltung der Veloroute
Abweichung vom Regelstandard: Die gemäß städtischen Regelblättern 34a bis 34c grundsätzlich vorgesehene vollflächige Roteinfärbung entfällt im Abschnitt TS8b. Grund ist der vorhandene Pflasterbelag, auf dem eine Vollflächenbeschichtung keine ausreichende Haltbarkeit aufweist.
Markierungsausführung:
o Durchgängige Fahrbahnbegrenzungslinie mit Breitstrich.
o Grün gestrichelter Schmalstrich zur Verdeutlichung des Veloroutenverlaufs.
o Ausführung aller Markierungen und StVO-Piktogramme in Kaltplastik (Dickschichtmarkierung).
Straßenausstattung & Fahrradabstellanlagen
Fahrrad-Anlehnbügel: Aufstellung von 2 Stück Standard-Anlehnbügeln (feuerverzinkt) gemäß Regelblatt 15.
Beschilderung & Demontage: An rund 6 Standorten werden Straßenausstattungselemente sowie StVO-Beschilderungen demontiert, ausgetauscht oder neu installiert.