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Verfahrensangaben

Modellhaltestellen für die Stadt Dortmund am Beispiel der Stadtbahnhaltestellen Of...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
05913-31001-34
Viktoriastraße 15
44135
Dortmund
Deutschland
DEA52
cmcgoldrick@stadtdo.de
+49 231 50-16369

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg.muenster.nrw.de
+49 251411-691
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Dortmund plant an der Rheinischen Straße den Neubau der Stadtbahnhaltestellen Ofenstraße und Ottostraße. Die beiden oberirdischen Haltestellen sollen einschließlich ihrer Zugangsanlagen barrierefrei ausgebaut werden.
Für diese Maßnahmen lobte das Tiefbauamt der Stadt Dortmund einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb nach VgV und RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren aus.
Aufgabe war die gestalterische Ausbauplanung der Haltestellen inklusive der erforderlichen Überdachungen, Infrastruktureinrichtungen und aller Möblierungselemente. Mit dem Wettbewerb war auch das Ziel verbunden, einen barrierefreien Modellhaltestellentypus zu entwerfen, der zukünftig an allen neu zu bauenden oberirdischen Haltestellen im gesamten Dortmunder Stadtgebiet umgesetzt werden soll - sei es für Haltestellen in Seiten- als auch in Mittellage.
Vorliegend handelt es sich um das Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Planungswettbewerb.

Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als vom*von der Bewerber*in unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen lediglich von Nachunternehmungen und Partnerbüros in einer Bietergemeinschaft ausgefüllt werden.

Die geforderten Nachweise sind dem Angebot beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen.

Die ausschreibende Stelle behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen.

Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Bietertool der Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Angebote über das Bietertool bzw. zu spät eingegangene Angebote führen zum Ausschluss.
Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Inhalt des Verfahrens ist der barrierefreie Umbau der zu den Stadtbahn-Linien U43 und U44 gehörenden Haltestellen Ofenstraße (im Osten) und Ottostraße (im Westen). Es sollen architektonisch anspruchsvolle Lösungen für die Neugestaltung der Haltestellen gefunden werden.
Sie sollen mit Witterungsschutz, Informationseinrichtungen, Sitzgelegenheiten etc. versehen werden. Der Entwurf dient als Grundlage für einen barrierefreien Modellhaltestellentypus, der für Haltestellen sowohl in Mittel- als auch in Seitenlage eingesetzt werden kann.
Die Gestaltung der Haltestellen Ofenstraße und Ottostraße steht stellvertretend für die der weiteren umzubauenden oberirdischen Haltestellen im Dortmunder Stadtgebiet. Gewünscht ist eine weitgehend einheitliche Gestaltungssprache der beiden Stadtbahnhaltestellen mit wiederkehrenden Gestaltungselementen bzw. Materialien. Zu achten ist insbesondere auf die Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien (Dauerhaftigkeit, Vandalismusresistenz, Pflegeaufwand).

Hierfür geht die Stadt Dortmund von Bauwerkskosten (KG 300 und 400) in Höhe von 850.000 EUR netto aus.
Da lediglich die Überdachung eines Drittels der Gesamtlänge der jeweiligen Bahnsteige (60 m) förderfähig ist, soll die Länge der Überdachung nach Möglichkeit 20 m nicht überschreiten. Auch die förderfähige Obergrenze von 1.500 EUR netto je Quadratmeter Dachfläche soll eingehalten werden. Beides gilt aber nicht zwingend, begründete Überschreitungen sind möglich.

Die 2013 in Kraft getretene Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefK) enthält auch neue Regelungen zur Barrierefreiheit. Sie nennt die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr nicht nur als bundespolitisches Ziel - der Gesetzgeber verpflichtet die Aufgabenträger zudem, bis 2022 die Barrierefreiheit auf den gesamten ÖPNV auszudehnen.

Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, einer der Preisträgerinnen/einem der Preisträger, in der Regel der Gewinnerin/dem Gewinner, die weitere Bearbeitung der Aufgabe gem. § 8 Abs. 2 RPW 2013 übertragen,
- sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht,
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
Entgegen der in Bekanntmachung und in Auslobung aufgeführten Ausführungen erfolgt die Beauftragung nach dem Leistungsbild § 34 HOAI.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.

Es ist beabsichtigt, den ausgewählten Wettbewerbsbeitrag als Grundlage für die Entwicklung eines Modellhaltestellentypus zu verwenden. Es ist beabsichtigt, dass das Nutzungsrecht an die Ausloberin abgetreten wird. Das hierfür erforderliche Prozedere ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens.

Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Dortmund
Deutschland
DEA52

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Angebotspreis

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Wettbewerbsergebnis

Das Wettbewerbsergebnis des vorangegangenen Planungswettbewerbes wird wie folgt gewichtet:
1. Preis: 500 Wertungspunkte
2. Preis: 350 Wertungspunkte
3. Preis: 200 Wertungspunkte

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Angaben zum Projektteam

Angaben zum Projektteam (insbesondere zum Projektleiter, Erfahrungen mit Projekten vergleichbarer Größe, Ausbildung und Werdegang der Projektverantwortlichen)
Das Angebot hat hinsichtlich der Angaben zum Projektteam eine umso höhere Wertigkeit, je mehr Erfahrungen mit Projekten vergleichbarer Größe, sowie eine einschlägige Ausbildung und entsprechender Werdegang der Projektverantwortlichen, insbesondere bei der Projektleitung, vorliegen.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Angaben zur Projektorganisation

Angaben zur Projektorganisation (Kostenverfolgung, Terminverfolgung, Präsenz und Kommunikation organisatorische Einbindung von Fachplanern)
Das Angebot hat hinsichtlich der Angaben zur Projektorganisation eine umso höhere Wertigkeit, je mehr die Erreichung der Ziele erwartet werden kann (s. Anlage 01 Angebotsbedingungen).

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Vorstellung des Umgangs mit der Stellungnahme zum Wettbewerbsentwurf

Vorstellung des Umgangs mit der Stellungnahme zum Wettbewerbsentwurf (fehlende Details, technische und funktionale Erfordernisse)
Das Angebot hat hinsichtlich des Umgangs mit der Stellungnahme zum Wettbewerbsentwurf eine umso höhere Wertigkeit, je besser sich mit den Punkten aus der Stellungnahme auseinandergesetzt wird.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Dienstleistungsauftrag, der an den Gewinner oder an einen der Gewinner eines Wettbewerbs gemäß den Wettbewerbsbestimmungen vergeben wird

§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV

Angaben zum Verfahren

Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Anschluss an einen Planungswettbewerb.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg oder per Fax und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

7c4a365b-36b6-4141-b63c-5ef487d15a71-01

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

F050/25
Modellhaltestellen für die Stadt Dortmund
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Gruber + Popp Architekt:innen BDA
DE175188121
Kleines Unternehmen
Askanischer Platz 3
10963
Berlin
Deutschland
DE300
pr@gruberpopp.de
0305858486-0
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

02.02.2026
28.04.2026

Angaben zum Angebot

Angebot Gruber + Popp Architekt:innen BDA
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung