Die Bearbeitung der Leistungen startet zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Beauftragung. Die Leistungen (inkl. Abschlussveranstaltung, Bericht sowie Abrechung) sind bis zum Ende des Durchführungszeitraumes (30.04.2027) zu erbringen. Eine Verlängerung des Durchführungszeitraumes bis zum 30.04.2028 ist beim Fördermittelgeber beantragt, vorbehaltlich dessen Zustimmung verlängert sich der Durchführungszeitraum entsprechend.