Die Referenzunterlagen (Anlage 2 zum Leistungsbeschreibung) müssen unbedingt Aussagen in qualifizierter Form bezogen auf die Erledigung von "Aufträgen" zu folgenden Punkten bein-halten:
- Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner und Telefonnummer
- Auftragswert
Aufträge mit vergleichbarem Umfang und einem Auftragsvolumen ab 100.000, - EUR
- der Leistungszeitraum
- Auftragsgegenstand
Der jeweilige Ansprechpartner soll die Angaben in der Referenzliste bestätigen
können und befugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen. Die Referenzunterlagen sind für die letzten 3 Geschäftsjahre, inklusive des laufenden Geschäftsjahres, (mindestens 3 maximal 10 Referenzen) einzureichen. In Ausnahmefällen (wenn der Bieter im angegebenen Zeitraum keine artgleichen Aufträge im Sinne dieses Vergabeverfahrens erhalten hat) werden auch ältere Referenzen, jedoch nicht älter als 5 Jahre, anerkannt.