BIS-19 - Brandschutz in SchulenWilly-Brandt-Gesamtschule, Wittekindstr. 33, Bochum- Erw. Rohbauarbeiten -
Bauzaun (50 m), Sanitärcontainer (1 Stk), Schutzabdeckungen (870 m²), Bauschuttcontainer (2 Stk), 1. Mauerwerks- und Betonarbeiten: Neue tragende Innenwände / Brandwände (ca. 32 m²); Öffnungen in tragendem Bestandsmauerwerk (8 Stk); Türöffnungen vergrößern (6 Stk); Türöffnungen schließen (3 Stk); Nischen / Rücksprünge schließen (10 Stk); Stahlbetonrahmen (2 Stk); Treppen- und Deckenanpassungen inkl. Abstützung (1 Psch). 2. Bohr- und Durchbrucharbeiten / Brandschutz: Kernbohrungen DN 55-130 mm (18 Stk); Deckendurchbrüche schließen F30/F90 (81 Stk); Wanddurchbrüche schließen (ca. 237 Stk). 3. Putzarbeiten: Vorspritzmörtel (ca. 4.950 m²); Kalkzementputz Innenwände Q2 (ca. 4.950 m²); Ausgleichsputz bis 10 mm (ca. 1.200 m²); Treppenbereiche Wände/Wangen (ca. 670 m²); Gipsputz Decken Q3 (ca. 16 m²); Laibungen innen (ca. 875 m); Installationsschlitze schließen (ca. 600 m); Putzträger, Armierung sowie Eck- und Abschlussprofile (ca. 2.000 m).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform bis zum 08.04.2026 einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten der Stadt Bochum werden ausschließlich über die Kommunikationsebene allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragesteller/Wettbewerbsteilnehmer bleiben dabei anonym.Digitale Angebote sind über die Vergabeplattform zugelassen.Eröffnungstermin: 14.04.2026, 10:00 Uhr
Da hier keine schriftlichen Angebote zugelassen sind, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen
- Formblatt 221 und/oder 222- Eigenerklärung_Sanktionen_EU.pdf
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. (Formblatt 124 VHB-Bund)Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Angebotsschreiben- Formblatt 221 oder 222- Eigenerklärung_Sanktionen_EU.pdf- Urkalkulation- Unbedenklichkeitsbescheinigung