Öffentliche Aufträge werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Ein Unternehmen ist nach § 122 Abs. 2 S. 1 GWB geeignet, wenn es die durch die Auftraggeberin im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.
Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe.
Die Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe mittels Eigenerklärung zu belegen.
Nichtvorliegen der in § 19 Abs. 1 MiLoG und § 21 Abs. 1 AEntG genannten Ausschlussgründe.
Die Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 19 Abs. 1 MiLoG und § 21 Abs. 1 AEntG genannten Ausschlussgründe mittels Eigenerklärung zu belegen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie gem. § 6 Abs. 1 WRegG verpflichtet ist, vor Zuschlagserteilung bezüglich des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einzuholen.
Freistellungs- und Verpflichtungserklärung bzgl. Tarif- und Mindestlohn (MiLoG)/AEntG/AufenthG.
Die Bieter haben die Auftraggeberin von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten aus einer Verletzung von vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen seitens des Bieters freizustellen.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Die Bieter geben die Erklärung gegenüber der Auftraggeberin mittels eines Formblatts ab.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 6a Nr. 1 VOB/A - EU)
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte
- den Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorzulegen, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf,
oder
- sofern der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder der Dritte nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, diesen Nachweis auf andere Weise zu führen
und
- den Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, der nicht älter als sechs Monate ist. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an
und
- eine steuerrechtliche Freistellungsbescheinigung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 6a Nr. 2 VOB/A - EU).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes mit dem Angebot einzureichen:
- Aussagekräftige Bankauskünfte, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sind, und eine Darstellung der gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bieters beinhalten
und
- eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
Die Auftraggeberin behält sich vor, selbst eine Creditreformauskunft oder einen gleichwertigen Bonitätsnachweis über den Bieter einzuholen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 6a Nr. 3 VOB/A - EU).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben der Bieter oder die Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe Dritte Folgendes vorzulegen:
- mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist über früher erbrachte und nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbare Leistungen, d. h. über die vollständige Errichtung eines zweilagigen Deponieabdichtungssystems nach DepV DK II, in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie nachweisen, dass
- das Dichtungssystem auf einer Gesamtfläche von mindestens 3,0 ha errichtet worden ist,
- die Neigung des Dichtungssystems mindestens 1:3 betragen hat,
- die Errichtung innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraumes von 12 Monaten (Bausaison) erfolgt ist und
- die Errichtung der Referenz vor Angebotsabgabe abgeschlossen worden ist (VOB-Abnahme).
Darüber hinaus müssen zwei der Referenzen
- die Lieferung und den Einbau von mindestens 40.000 m³ Rekultivierungsboden (mindestens Standard DepV DK I) nachweisen und
- den Einbau von mindestens 45.000 m³ bauseits gestelltem Material zum Einbau als Dichtungskomponente (mindestens Standard DepV DK I) beinhalten
sowie eine Referenz
- die die Lieferung und den Einbau von mindestens 3,0 ha mineralischer Abdichtung nach DepVO mit einer Mindestmächtigkeit von 50 cm und einer Mindestneigung von 1:3 beinhaltet
und
- einen Bauablaufplan nach Maßgabe der in der Leistungsbeschreibung genannten Rahmenbedingungen und Bestimmungen.
und
- den Zertifizierungsnachweis nach BAM-Richtlinie (durch z.B. die Güteüberwachungsstellen AK GWS e.V., AGAS e.V.) für die Verlegung von Kunststoffdichtungsbahnen.
- eine Beschreibung der Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung der Qualität in Form einer Eigenerklärung; sofern vorhanden kann zur Nachweisführung eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung vorgelegt werden.