Beschaffung von zwei Abfallsammelfahrzeugen in zwei Losen, 1 Stück Abrollkipperfahrzeug und 1 Stück Absetzkipperfahrzeug
Lieferung von Los 1 1 Stück Abrollkipperfahrzeug, 3-Achser mit Hakengerät und Los 2 1 Stück Absetzkipperfahrzeug, 3-Achser
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Alleiniges Zuschlagskriterium ist ein fiktiver Bewertungspreis, der sich je Los aus den Beschaffungskosten, den Wartungskosten und ggfs. einem Malus für Serviceleistungen zusammensetzt.
Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 GWB binnen einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der unter I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Darüber hinaus wird auf § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.