Für den Neubau der dreizügigen Grundschule "Leoschule" in Lünen werden die Rohbauarbeiten ausgeschrieben.
Die Leistungen umfassen:
- Baustelleneinrichtung: Einrichtung, Vorhaltung und Räumung der Baustelle einschließlich aller erforderlichen Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen. - Erdarbeiten: Profilgerechter Aushub der Baugrube, Bodenverbesserung, Herstellung von Schottertragschichten, Wasserhaltung sowie Verfüllung der Arbeitsräume. - Entwässerungsarbeiten: Herstellung von Rohrgräben, Verlegung von Schmutz- und Fettabwassersystemen unter der Bodenplatte sowie zugehörige Dichtheitsprüfungen. - Beton- und Stahlbetonarbeiten: Ausführung der Gründung mit Streifen- und Einzelfundamenten, Herstellung der Bodenplatte, Wände, Stützen, Unter- und Überzüge, Decken sowie Treppenanlagen. Einschließlich Attika-Konstruktionen und umfangreicher Bewehrungsarbeiten. - Abdichtungsarbeiten: Abdichtung der erdberührten Bauteile, Sockelabdichtung, Abdichtung der Bodenplatte sowie provisorische Abdeckungen von Öffnungen. - Mauerarbeiten: Ausmauerung von Wandöffnungen in Schachtbereichen. - Sonstige Leistungen: Vermessungsarbeiten, Stundenlohnarbeiten sowie Erstellung von Dokumentationsunterlagen.
Details sind dem Leistungsverzeichnis und den dazugehörigen Anlagen zu entnehmen.
Bei vollumfänglicher Erfüllung der Eignungskriterien und Umsetzung der Leistungsanforderungen zählt der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.