Lieferung des Fahrgestells und Montage der zusätzlichen Auf- und Ausbauten Einsatzleitwagen ELW1 nach DIN SPEC 14507-2 und 1846 sowie Lieferung der Beladung und Funktechnik
Nebenangebote in Form von vergleichbaren Vorführfahrzeugen sind ausdrücklich erwünscht.
Fahrzeugkosten (Angebotspreis)
Qualität, technischer Wert und konzeptionelle Umsetzung der Leistungs-beschreibung
Service
Garantieleistungen
Lieferfrist
Nebenangebote sind zugelassen, sofern sie durch die Vorgaben nach Norm oder des Auftraggebers nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Nebenangebote in Form von vergleichbaren Vorführfahrzeugen sind ausdrücklich erwünscht!
Eventuelle geringfügige Umbauten sind im Nebenangebot mit zu berücksichtigen. Bei Bedarf muss dieses Vorführfahrzeug am Standort der Feuerwehr Lünen zur Begutachtung vorgeführt werden. Nebenangebote des Bieters sind auf separaten Anlagen zum Angebot zu unterbreiten und als solche deutlich zu kennzeichnen.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.