Soweit im Verfahrensablauf Auskünfte erforderlich werden, sind Bieterfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes zu stellen und werden auch hierüber beantwortet.
Ende der Frist zur Einreichung von Fragen für zusätzliche Informationen ist der 10.12.2025, damit die notwendigen Auskünfte von der Vergabestelle rechtzeitig beantwortet werden können.
Die Stadt Lünen möchte präventiv vor zunehmenden Betrugsmaschen warnen, in denen Auftragnehmern fälschlicherweise ein separater Zahlungsabwickler mitgeteilt wird. Hierbei gilt: Die Stadt Lünen beauftragt im Regelfall keinen Dritten, um Zahlungen, debitorisch wie kreditorisch, abzuwickeln. Es werden weder Zahlungen durch Dritte empfangen oder weitergeleitet, noch Rechnungen o.ä. vorgeprüft.
Demnach senden Sie Ihre Rechnung(en) ausschließlich an die auftraggebende Organisationeinheit oder an rechnung@luenen.de.