Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gem. § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind für die Beurteilungsgruppen AK3 zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.