Befahrung des Straßenraumes zur Erstellung von 360° Straßenpanoramabildern und einer Punktwolke der LiDAR-Straßenaufnahme.
Befahrung des Straßenraumes zur Erstellung von 360° Straßenpanoramabildern und einer Punktwolke der LiDAR-Straßenaufnahme in vier regionalen Teillosen.
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Schriftliche Angebote können nicht gewertet werden Hinweis: Das Angebot ist kostenlos zu erstellen. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung findet die laufende Kommunikation über das Vergabeverfahren ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes (VMP) Metropole Ruhr statt. Andere Wege der Kommunikation sind ausgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Verfügen mehrere Angebote gleichzeitig über den identischen, niedrigsten Preis wird derjenige Bieter, der den Zuschlag erhält, im Vieraugen-Prinzip ausgelost. Bieter haben einen Bewertungspreis anzugeben, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer und zwar unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld umfasst.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Leistungsbezogene Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Eigenerklärung Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gemäß Formblatt 534a EU und 534b EU
Eigenerklärung Unteraufträge (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gemäß Eigenerklärung 533aEU, 533b EU
Nachweis der technischen Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung über den Zugriff (zum Zeitpunkt der Leistungserbringung) auf eine Flotte an Befahrungssystemen. Ein Befahrungssystem besteht aus Fahrzeug, Kamerasystem/-aufbau und LiDAR-System, sowie allen technischen Bestandteilen, um den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses gerecht zu werden.
Bieter müssen zudem eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass es mit der technischen Ausstattung aller eingesetzten Befahrungssysteme möglich ist, folgende Anforderungen umzusetzen:
? Die Abweichung des Abstandes der 360°-Straßenpanoramabilder von 5 m zwischen aufeinanderfolgenden Aufnahmeorten darf bei 5% der Aufnahmeorte 0,5 m überschreiten.? Es dürfen keine erkennbaren Übergänge zwischen den einzelnen Bildteilen vorliegen.? Der horizontale Blickwinkel der 360°-Straßenpanoramabilder beträgt 360°, der vertikale Blickwinkel 45° unter dem Horizont und 90° über dem Horizont. Innerhalb des Blickwinkels muss überall freie Sicht auf den Straßenraum gegeben sein. Für den vertikalen Blickwinkel, in dem freie Sicht auf den Straßenraum gegeben ist, gilt für Abweichungen eine rechnerische Toleranz von 10%.? Die Aufnahmehöhe der verwendeten Kameras auf den Fahrzeugen muss so gewählt werden, dass Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) während der Befahrung eingehalten werden. Gleichzeitig ist eine Aufnahmehöhe von zwei Metern nicht zu unterschreiten. ? Die zu liefernden 360°-Straßenpanoramabilder müssen eine native Bildauflösung von mindestens 70 Megapixeln aufweisen. ? Die Aufnahmen sind so herzustellen, dass die zusammengesetzten 360°-Ansichten frei von wahrnehmbaren Parallaxefehlern (sichtbaren Versatz- oder Übergangsstörungen zwischen den Einzelbildteilen) sind. Die Ansicht muss aufrechtstehend generiert werden (keine Hangneigung). ? Es werden klare, realistische Farben der Bilddaten gefordert. Die Beschriftung von Straßenschildern muss lesbar sein, sodass sie den Anforderungen einer automatisierten Auswertung genügt. Smearing und Blooming sind zu vermeiden. ? Die genauen Aufnahmepositionen der Bild-Daten müssen bekannt sein.? Die LiDAR-Aufnahmen vom Straßenraum sind in einer Reichweite von mindestens 50 m und 360° Umsicht (in einer fachlich üblichen Geschwindigkeit des Befahrungssystems) zeitgleich zur Bildaufnahme zu erzeugen. Die Punktwolken müssen in ihrer Lage und Ausrichtung zu den Bilddaten passen.? Die LiDAR-Aufnahmen müssen kontinuierlich erfasst werden und mit den Aufnahmestandorten der 360°-Straßenpanoramabilder übereinstimmen.? Die Standardabweichung in der Lagegenauigkeit der Punktwolken (absolute Genauigkeit) beträgt 10 cm oder besser. Die relative Genauigkeit muss 3 cm oder besser betragen.? Zu allen erfassten 360°-Panoramabildern müssen passende Metadaten erzeugt werden.
Nachweis einer Ausfallsicherung (§ 46 Abs. 3 VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis auf den Zugriff auf ein Ersatz Befahrungssystem bei Ausfall der eingesetzten Systeme je Los.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung des Bieters, dass er zum Zeitpunkt der Auftragsausführung über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die seine Tätigkeiten voll umfasst und welche über den gesamten Beauftragungszeitraum aufrechterhalten wird. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens für die zu beauftragenden Leistungen muss über marktübliche Deckungssummen für jedes Schadensereignis für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden verfügen.
Referenzliste (§46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens drei abgeschlossene Projekte von mit dem Auftragsgegenstand vergleich-baren Projekten aus den letzten drei Geschäftsjahren inklusive kurzer Projektbe-schreibung und Ansprechpartner des Auftraggebers.
Hinweis: Projekte zum Zweck des Glasfaserausbaus reichen nicht aus, um die Eignung nachzuweisen.
Zusätzlich jeweils Informationen über Ausführungszeitraum, Befahrungsumfang, die erreichte absolute und relative Genauigkeit, der Bildauflösung der 360°-Straßenpanoramabilder sowie der eingesetzten Technologie hinsichtlich der einge-setzten Fahrzeuge inklusive Kamera- und LiDAR-Systeme. Jedes Referenzprojekt muss einen Umfang von mindestens 500 km Straßennetz aufweisen.
Nachweis der personellen Ausstattung (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der personellen Ausstattung des Bieters: Berufsbild jedes Teammitgliedes, Ausbildung und Erfahrung der Mitarbeiter sowie Benennung des Projektleiters mit Vertretung und die jeweiligen Berufserfahrungen und Referenzen. Ein Wechsel des Projektleiters ist vorab schriftlich mitzuteilen.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Eigenerklärung Ausschlussgründe: Gemäß Eigenerklärung 521EU- Eigenerklärung Bietergemeinschaften: Gemäß Formblatt 531EU- Eigenerklärung Mindestlohngesetz: Gemäß Vordruck 522EU- Eigenerklärung Sanktionspaket EU: Gemäß Vordruck 523EU- Eigenerklärung Subventionen: Gemäß Formblatt 524EU- Eigenerklärung zur Korruptionsvorbeugung: Gemäß Vordruck 7bEU