Verfahrensangaben

Rahmenvertrag über die Durchführung der zweiten Leichenschau

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.10.2026
05.11.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement
05113-31001-15
Rathaus, Porscheplatz 1
45127
Essen
Deutschland
DEA13
Zentrales Vergabemanagement
11.Vergabe@essen.de
+49 201-8811410
+49 201-889111410

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement
05113-31001-15
Rathaus, Porscheplatz 1
45127
Essen
Deutschland
DEA13
Zentrales Vergabemanagement
11.Vergabe@essen.de
+49 201-8811410
+49 201-889111410

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
02514111691
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-1604
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85121100-4
85120000-6
85121000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvertrag über die Durchführung der zweiten Leichenschau

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von ärztlichen Leistungen für das Gesundheitsamt der Stadt Essen im Rahmen der zweiten Leichenschau bei Feuerbestattungen gemäß § 15 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) sowie vor der Beförderung einer Leiche oder Totgeburt in das Ausland gemäß § 16 Abs. 5 BestG NRW. Das Gesundheitsamt ist als untere Gesundheitsbehörde gemäß § 15 Abs. 1 BestG NRW dazu verpflichtet, vor jeder Feuerbestattung eine zweite Leichenschau durchzuführen. Mit der Durchführung einer zweiten Leichenschau soll bestätigt werden, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht. Gemäß § 16 Abs. 5 BestG NRW ist vor der Beförderung einer Leiche oder Totgeburt in das Ausland ebenfalls eine ärztliche Untersuchung erforderlich, mit der festgestellt werden soll, ob Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bestehen. Die zweite Leichenschau findet im Krematorium kurz vor der Einäscherung statt.
Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hellweg 95
42279
Essen
Deutschland
DEA13

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y68DY65KK3B2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

36
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Anlage 03 Formular Bieterreferenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Nachweis über Approbation (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 02) - - Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (Abfrage gem. Anlage 02)
- Eintragungen im Berufsregister (Abfrage gem. Anlage 02)
- Eintragungen im Handelsregister (Abfrage gem. Anlage 02)

- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen gem. beigefügtem Vordruck Eintragung (Anlage 02) oder alternativ bei Eintragung in die Bieterdatenbank PQ-VOL ein Zertifikat über diese Eintragung.
Die Anlage 02 fordert, neben den bereits unter Ziff. 3.1 und Ziff. 3.2 aufgeführten Angaben, An-gaben zu folgenden Punkten:
o Zuverlässigkeitserklärungen (§ 122 ff. GWB)
o Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurch-schnittlich beschäftigten Arbeitskräfte

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Bieterreferenz (Anlage 03) - - Durch den Bieter ist zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit mind. eine unternehmens-bezogene Referenzleistung über einen vergleichbaren Auftrag nachzuweisen. Als vergleichbar wird ein Auftrag angesehen, wenn dieser im Bereich der Durchführung von Leichenschauen oder der Erkennung von Todesursachen bzw. im Bereich der Rechtsmedizin liegt. Die Referenz darf sich auf laufende und abgeschlossene Aufträge beziehen und max. drei Jahre ausgehend vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens zurückliegen.

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Eigenerklärung Sanktionspaket Russland (Anlage 05)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Anlage 06)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Auf die sonstigen Eignungsbedingungen (s.o.) wird verwiesen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung