Rahmenvertrag über die Durchführung der zweiten Leichenschau
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von ärztlichen Leistungen für das Gesundheitsamt der Stadt Essen im Rahmen der zweiten Leichenschau bei Feuerbestattungen gemäß § 15 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (BestG NRW) sowie vor der Beförderung einer Leiche oder Totgeburt in das Ausland gemäß § 16 Abs. 5 BestG NRW. Das Gesundheitsamt ist als untere Gesundheitsbehörde gemäß § 15 Abs. 1 BestG NRW dazu verpflichtet, vor jeder Feuerbestattung eine zweite Leichenschau durchzuführen. Mit der Durchführung einer zweiten Leichenschau soll bestätigt werden, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht. Gemäß § 16 Abs. 5 BestG NRW ist vor der Beförderung einer Leiche oder Totgeburt in das Ausland ebenfalls eine ärztliche Untersuchung erforderlich, mit der festgestellt werden soll, ob Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod bestehen. Die zweite Leichenschau findet im Krematorium kurz vor der Einäscherung statt. Weitere Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Anlage 03 Formular Bieterreferenz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachweis über Approbation (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 02) - - Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (Abfrage gem. Anlage 02)- Eintragungen im Berufsregister (Abfrage gem. Anlage 02)- Eintragungen im Handelsregister (Abfrage gem. Anlage 02)
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen gem. beigefügtem Vordruck Eintragung (Anlage 02) oder alternativ bei Eintragung in die Bieterdatenbank PQ-VOL ein Zertifikat über diese Eintragung. Die Anlage 02 fordert, neben den bereits unter Ziff. 3.1 und Ziff. 3.2 aufgeführten Angaben, An-gaben zu folgenden Punkten:o Zuverlässigkeitserklärungen (§ 122 ff. GWB)o Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurch-schnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Bieterreferenz (Anlage 03) - - Durch den Bieter ist zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit mind. eine unternehmens-bezogene Referenzleistung über einen vergleichbaren Auftrag nachzuweisen. Als vergleichbar wird ein Auftrag angesehen, wenn dieser im Bereich der Durchführung von Leichenschauen oder der Erkennung von Todesursachen bzw. im Bereich der Rechtsmedizin liegt. Die Referenz darf sich auf laufende und abgeschlossene Aufträge beziehen und max. drei Jahre ausgehend vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens zurückliegen.
Eigenerklärung Sanktionspaket Russland (Anlage 05)
Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Anlage 06)
Auf die sonstigen Eignungsbedingungen (s.o.) wird verwiesen