Beschaffung von zwei Drehleitern Automatik mit Rettungskorb (DLAK) für die Feuerwehr Essen
Die Feuerwehr Essen beschafft eine Drehleiter und eine weitere als Option 1.1 nach DIN 14 043 in Verbindung mit DIN EN 1777, DIN EN 1846 in allen Teilen, DIN 14502-2, UVV Fahrzeug GUV 5.1.
Zum Zeitpunkt der Auslieferung müssen die Drehleitern:- den gültigen DIN-Vorschriften,- der StVZO,- den Unfallverhütungsvorschriften,- dem DVS-Merkblatt 0211 (Druckgasflaschen in geschlossenen KFZ),- dem neuesten Stand der Technik,- den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und- in ihrem Gesamtausbau den gültigen EMV-Bestimmungen entsprechen.
Die Fahrzeuge und deren Aufbauten müssen zur Übergabe an die Feuerwehr Essen soweit vorbereitet sein, dass eine ordnungsgemäße Abnahme erfolgen kann.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hauptgegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer Drehleiter DLA(K) 23/12 als Vorführ-/Reserve-/Bestandsfahrzeug gem. den Spezifikationen im dazugehörigen Leistungsverzeichnis. Optional wird zusätzlich die Beschaffung einer weiteren Drehleiter DLA(K) 23/12 als Vorführ-/Reserve-/Bestandsfahrzeug gem. den geringfügig verschiedenen Spezifikationen im entsprechenden Leistungsverzeichnis beabsichtigt.
Die Beauftragung der optionalen Leistung ist seitens der Auftraggeberin grundsätzlich beabsichtigt, sofern der offerierte Angebotspreis für zwei Drehleitern gem. den beschriebenen Anforderungen innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgetrahmens liegt. Dieser beläuft sich auf eine Höhe von 1.950.000,- Euro (brutto). Bei Angeboten, deren Angebotspreis für Haupt- und Optionalleistung in Summe oberhalb dieses Budgetrahmens liegt, kann grundsätzlich ausschließlich die Hauptleistung berücksichtigt werden.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Eigenerklärung zum 5. EU Sanktionspaket gegen Russland (Anlage 15) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit Angebotsabgabe mindestens drei geeignete Referenzen aus den drei letzten Geschäftsjahren zu nennen, die die Herstellung bzw. Lieferung von Drehleiterfahrzeugen zum Gegenstand gehabt haben. Als geeignet werden solche Referenzen angesehen, die hinsichtlich des Ausbaus von Drehleiterfahrzeugen, des Ausbaukonzepts, der technischen Ausführung und der fahrzeugtechnischen Ausstattung mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand gemäß Leistungsverzeichnis vergleichbar sind. Konkret sind Angaben über den Auf- und Ausbau von Drehleiterfahrzeugen, der Fahrzeugart, der Leistungszeit sowie des Referenzgebers zu tätigen. Die Referenzen mit den entsprechenden Angaben sind gem. Anlage A zusammenzustellen und als Anlage A 05 dem Angebot beizufügen.
Fotodokumentation / Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist die technische Ausrüstung der Fertigungsplätze zu beschreiben. Zum Nachweis ist eine aussagekräftige Fotodokumentation (mind. 5 Stück) der Fertigung zur Fahrzeugherstellung zu erstellen. Zudem ist eine Auflistung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung anzugeben. Die vorgenannten Informationen sind gem. Anlage A zusammenzustellen und als Anlage 06 dem Angebot beizufügen.
Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist ein Nachweis/Zertifikat zur Erfüllung der ISO 9001 (oder gleichwertig) vorzulegen
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB - Gem. Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen gem. beigefügtem Vordruck Anlage A 03 oder alternativ Zertifikat über die Präqualifizierung
Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 - Es ist ein Nachweis/Zertifikat zur Erfüllung der ISO 9001 (oder gleichwertig) vorzulegen
Dokumentation der Fertigungsplätze - Es ist die technische Ausrüstung der Fertigungsplätze zu beschreiben. Zum Nachweis ist eine aussagekräftige Fotodokumentation (mind. 5 Stück) der Fertigung zur Fahrzeugherstellung zu erstellen. Zudem ist eine Auflistung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung anzugeben. Die vorgenannten Informationen sind gem. Anlage A zusammenzustellen und als Anlage 06 dem Angebot beizufügen.
Referenzaufträge - Der Bieter hat mit Angebotsabgabe mindestens drei geeignete Referenzen aus den drei letzten Geschäftsjahren zu nennen, die die Herstellung bzw. Lieferung von Drehleiterfahrzeugen zum Gegenstand gehabt haben. Als geeignet werden solche Referenzen angesehen, die hinsichtlich des Ausbaus von Drehleiterfahrzeugen, des Ausbaukonzepts, der technischen Ausführung und der fahrzeugtechnischen Ausstattung mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand gemäß Leistungsverzeichnis vergleichbar sind. Konkret sind Angaben über den Auf- und Ausbau von Drehleiterfahrzeugen, der Fahrzeugart, der Leistungszeit sowie des Referenzgebers zu tätigen. Die Referenzen mit den entsprechenden Angaben sind gem. Anlage A zusammenzustellen und als Anlage A 05 dem Angebot beizufügen.
Auf die sonstigen Eignungsbedingungen (s.o.) wird verwiesen