Bereitstellung von Klassenassistenzen für schulische Inklusion - KASI in den Schuljahren 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029 und 2029/2030
Der Auftraggeber sieht für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029 und 2029/2030 die Verstetigung des Projekts KASI an den 16 teilnehmenden Grundschulen und die Ausweitung auf drei weiterführende Schulen vor. An den 16 Grundschulen, die bereits seit dem Schuljahr 2018/2019 bzw. 2022/2023 am Projekt teilnehmen, werden die Klassenassistenzen ab dem Schuljahr 2026/2027 in allen Jahrgangsstufen parallel eingesetzt. Der Einsatz der Klassenassistenzen erfolgt in der Unterrichtszeit sowie im Nachmittagsbereich.Ebenfalls ab dem Schuljahr 2026/2027 soll das Projekt "KASI" an drei weiterführenden Schulen erprobt werden. Hierzu wurden eine Hauptschule, eine Gesamtschule und eine Realschule ausgewählt. Der Einsatz der Klassenassistenzen erfolgt in der Unterrichtszeit der Jahrgänge 5-7 sowie nach Bedarf auch im gebundenen Ganztag bzw. jeweiligen Betreuungsangebot der Schule.
Die Betreuung durch eine Klassenassistenz ist für Schüler mit Unterstützungsbedarf vorgesehen. Hiermit sind sowohl Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeint als auch Kinder mit einem punktuellen Bedarf aufgrund emotionaler Belastungen oder zum Beispiel durch sprachliche Schwierigkeiten, Aufmerksamkeitsproblemen, den fehlenden Kita-Besuch oder fehlende Entwicklungserfahrungen in den basalen Fähigkeiten oder der emotionalen und sozialen Entwicklung. Von der Unterstützung der Klassenassistenzen profitieren so alle Schüler.
An den beteiligten Schulen sollen die Klassenassistenzen in Ergänzung zu der individualisierten schulischen Eingliederungshilfe (nach SGB VIII und SGB IX) eingesetzt und in die Klassen vom ersten Schultag an mit eingeführt werden.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Eigenerklärung zum 5. EU Sanktionspaket gegen Russland (Anlage D.4)) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen - Es sind mindestens drei aus den letzten drei vergangenen Geschäftsjahren mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Referenzen einzureichen.Die Abfrage erfolgt gem. der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage D.2)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Bezügen zu Russland - Darlegung gem. Eigenerklärung (Anlage D.4)
Einreichung der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage D.2) mit der Darlegung, dass keine zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB vorliegen