Das Offene Verfahren erfolgt gemäß VOB/A - Abschnitt 2, dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW), den Teilnahmebedingungen und den Besonderen Vertragsbedingungen.
Für das Vergabeverfahren und die spätere Ausführung gilt die VOB (Teil A, B und C) in der Fassung der Gesamtausgabe 2019, einschließlich Ergänzungsband 2023, sowie der Änderungsbekanntmachung vom 25.09.2023.
Nebenangebote müssen als Mindestanforderung, sofern in den Vergabeunterlagen keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden, den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen.
Nebenangebote sind für folgende Positionen nicht zugelassen:
01.01.0051, 01.01.0052, 01.01.0053, 02.01.0042, 02.01.0043, 02.01.0044
Begründung:
Unterteile der Bodenabläufe wurden bereits vom Gewerk Rohbau eingebaut.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung wird in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten (10 % der jeweiligen Zahlung, bis 5 % der Auftragssumme erreicht sind), sofern keine Bürgschaft in entsprechender Höhe eingereicht wurde.
Die Sicherheit für die Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Die Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche wird von der Schlussrechnung einbehalten, sofern keine Bürgschaft in entsprechender Höhe eingereicht wurde.
Fragen sind in Textform, bis zur angegebenen Frist für die Auskunftserteilung, über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Verbindliche Antworten erfolgen in Textform über die Vergabeplattform zur entsprechenden Vergabe.
Ein übermittelter oder auf der Vergabeplattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabe-unterlagen.
Als Grundlage für das Angebot gilt das in der letzten Fassung eingestellte Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z.B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Vergabeunterlagen, u.s.w.) wird dem/der Bewerber*in/Bieter*in dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform anzumelden und für dieses Vergabeverfahren freizuschalten.
Mit der Registrierung auf der Vergabeplattform erhält der/die Bewerber*in/Bieter*in Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses wird für die Zustellung von rechtserheblichen und verfahrenserheblichen Erklärungen im Vergabeverfahren genutzt. Es wird darauf hingewiesen, dass rechtserhebliche und verfahrenserhebliche Erklärungen an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse versendet werden.
Nicht angemeldete/freigeschaltete Bietende müssen regelmäßig die Vergabeunterlagen auf Änderungen überprüfen.
Es sind nur noch elektronische Angebote über das Bietertool der Vergabeplattform zugelassen.
Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge und Angeboten sowie zur Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.
Eine Übermittlung der Angebote auf dem Postweg und auf anderen elektronischen Wegen (z.B. per E-Mail, CD, Telefax oder über die Kommunikation der Vergabeplattform) ist nicht gestattet. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
Der/Die Bieter*in trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines/ihres Angebotes.
Fehlende Unterlagen sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Die Ergebnisse der Angebotseröffnung werden elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Die spätere Auftragsvergabe erfolgt durch die Bedarfsstelle (Fachdienststelle) der Stadt Gelsenkirchen. Die Zustellung des Auftragsschreibens erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Verwenden Sie bitte für die Angebotsabgabe kein gesondertes Anschreiben!
Sämtliche Angaben, die mit dem Angebot zu machen sind, sind an den dafür vorgesehenen Stellen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.