Wartungsarbeiten am Montag, 22.06.2026 von ca.14:00 bis 15:00 Uhr

Verfahrensangaben

Beschaffung von Lernmitteln im Rahmen der Lernmittelfreiheit

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.06.2026
15.06.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
05513-31001-73
Wildenbruchplatz 7
45888
Gelsenkirchen
Deutschland
DEA32
Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
zentrale.dienste@gelsenkirchen.de
+49 2091692462
+49 2091693530

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsstelle der Vergabekammer
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsstelle der Vergabekammer
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 2514110
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

39162100-6
22111000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung von Lernmitteln im Rahmen der Lernmittelfreiheit

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Beschaffung von Lernmitteln im Rahmen der Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2026/2027 mit jeweils einer Option für die Schuljahre 2027/2028 und 2028/2029.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
20.07.2026
30.06.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
verschiedene Schulen im Stadtgebiet Gelsenkirchen
45879
Stadt Gelsenkirchen
Deutschland
DEA32

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6SYT7JUD0W9

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

WICHTIGE HINWEISE:

Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).

Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.

Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.

Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten.
Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden.

Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.

Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.

Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.

Die Angebotsdokumente sind bitte in Windows kompatiblen Formaten hochzuladen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

35
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB; siehe auch Formular 521 EU - Eigenerklärung Ausschlussgründe.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

T1 - Erklärung des Bietenden - Gesamtumsatz/Spezifischer Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 1 Nr. 1 - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei Geschäftsjahren.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

T1/L - Erklärung des Bietenden - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 1 Nr. 2 - Bitte benennen Sie möglichst drei Referenzen der vergangenen drei Jahre, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten Referenzen sollten in Art und Umfang möglichst der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

T1 - Erklärung des Bietenden - Gesamtumsatz/Allgemeiner Gesamtumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 1 Nr. 1 - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei Geschäftsjahren.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

T1 - Erklärung des Bietenden - Unternehmensstruktur/Durchschnittliche jährliche Belegschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 1 Nr. 3 - Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung.

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

T1 - Erklärung des Bietenden - Unternehmensstruktur/Technische Ausstattung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 1 Nr. 3 - Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

T1 EU - Erklärung Eignungsleihe - techn./berufl. Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 534a, falls erforderlich.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

T1 EU - Erklärung Eignungsleihe - wirtschaftl./finanz. Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Formular 534a, sofern erforderlich.

Finanzierung

Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach VOL/B angeboten werden.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung - Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521
- Eigenerklärung - Sanktionen EU (T2-VOB-EU/RV-EU/VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Abgabe der Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung