Der Auftraggeber behält sich vor, Verhandlungen zu führen sowie fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, das betreffende Angebot von der Wertung auszuschließen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird in jedem Fall gewahrt.
Die Auftraggeberin prüft die Eignung und Zuverlässigkeit der Bieter. Sie behält sich vor, Angebote nicht zu berücksichtigen, wenn Erkenntnisse vorliegen, die die Zuverlässigkeit für die Auftragsausführung infrage stellen (z. B. Eintragungen im Wettbewerbsregister). Den betroffenen Unternehmen wird vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Es gelten die Vertragsbedingungen aus dem Vergabehandbuch NRW zur Tariftreue, sowie die Besonderen Vertragsbedingungen der Gemeinde Bönen.
Weiterhin sind die VOB/B und VOB/C als Einzelfallentscheidung ausdrücklich anzuwenden, ebenso die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW.
Die Ausschreibung erfolgt auf Grundlage der Anwendung des § 75a GO NRW.
Die VOB/A findet auf dieses Verfahren keine Anwendung. Soweit sich in den Vergabeunterlagen noch Hinweise oder Verweise auf die VOB/A finden, sind diese als gegenstandslos anzusehen und nicht zu berücksichtigen.
Für die Kommunikation mit der Vergabestelle oder bei Bieterfragen nutzen Sie bitte das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes.